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SWICA ist an deiner Seite

Wir begleiten dich und dein Baby während der Schwangerschaft und darüber hinaus.

SWICA bietet dir noch viel mehr Vorteile. Jetzt entdecken

 

Deine Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen

Schwangere ist sich am stretchen

Mit den Zusatzversicherungen von SWICA bist du und dein Kind rundum gut abgesichert.

  • 200 Franken Stillgeld pro Kind
  • Komplementärtherapeutische Behandlungen zur Erleichterung der Schwangerschaft wie z.B. Akupunktur gegen Morgenübelkeit oder Schmerzen
  • Kurs für Babymassagen
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Rückbildungsturnen

Alle Angebote entdecken

santé24 – Online-Praxis für medizinische Beratung und Behandlung 7x24

Die Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Fachpersonal von santé24 beraten dich rund um die Uhr bei allen Fragen zu:

  • Krankheit & Unfall
  • Mutterschaft
  • Spitalaufenthalt mit Prävention & Gesundheit

Die Beratung ist für SWICA-Versicherte kostenlos.

TytoHome – für unkomplizierte Untersuchungen immer und überall

Mit dem Telemedizingerät TytoHome kannst du medizinische Untersuchungen an dir oder deinem Kind jederzeit und überall selbst vornehmen und telefonisch mit den Ärztinnen und Ärzten von santé24 besprechen.

Mehr erfahren

Familienrabatte für Kinder und Jugendliche

  • Kinder: Für das 1. und 2. Kind gewährt SWICA 76% Prämienrabatt auf die Grundversicherung (Erwachsenenprämie) und ab dem 3. Kind 90%.
  • Jugendliche zwischen 19-25 Jahren: gewährt SWICA 12% Prämienrabatt auf die Grundversicherung (Erwachsenenprämie).

Prämie schnell und einfach online berechnen

Ob Grund- oder Zusatzversicherung: Stelle deine individuelle Versicherungslösung zusammen und berechne auch direkt deinen persönlichen BENEVITA Bonusprogramm-Rabatt von bis zu 15% (mehr erfahren) auf ausgewählte Zusatzversicherungen.

Das sagen unsere Kunden.

Mijin Cavallini
Mijin Cavallini
«Als Mami und Hebamme finde ich, dass SWICA super Leistungen rund um die Mutterschaft anbietet. Schon in der Schwangerschaft unterstütze mich SWICA mit Akupunktur, die mir sehr geholfen hat. Und nach der Geburt konnte ich die Zeit mit meinem Baby geniessen, da SWICA immer für uns da war.»
Familie Henke
Daniel Henke
«Für unsere Familie kommt nur das Beste in Frage. Dank SWICA konnten wir kurz nach der Geburt unserer Tochter die ersten Stunden und Tage in einem Familienzimmer zusammen geniessen. Es ist nicht nur schön und beruhigend zu wissen, sollte irgendetwas sein, dass man als junge Familie gut bei SWICA aufgehoben ist.»
Ali Tuygu
Ali Tuygu
«Es war über Weihnachten, wir waren im Ausland und hatten vor der Abreise nicht an die wichtigen Medikamente unserer kleinen Tochter gedacht. Dank sante24 konnten wir die Medikamente bei der nächstgelegenen Apotheke abholen - auf SWICA/sante24 ist immer verlass!»
Bettina Spanudakis
Bettina Spanudakis
«Als Mutter eines 3.5-jährigen habe ich sante24 schon mehrfach wegen «Kinderkrankheiten» kontaktiert. Da ich ungern wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt renne haben mir die erste telefonische Einschätzung sowie der fachkundige Rat meist ausgereicht und mir den Weg zum Kinderarzt erspart.»
Adriana González
Adriana González
«Im schwierigsten Moment war SWICA für uns da. Als mein Sohn erst einen Tag alt war, wurde er ins Unispital transferiert, da man glaubte dass er am Bauch operiert werden musste. Da ich bei SWICA privat versichert bin, konnte auch ich im Spital übernachten und meinen Sohn stillen, was sicherlich sehr wichtig war in den ersten Tagen seines Lebens.»
Adrian van Velsen
Adrian van Velsen
«Ich war lange krankenkassenwechselresistent. Dann gab ich SWICA eine Chance und war baff: so einen schnellen, persönlichen und kompetenten Kontakt habe ich in den letzten 20 Jahren bei meiner alten Kasse nie erleben dürfen. Schon dieser erste Kontakt mit SWICA bestätigt mir, dass ich jetzt bei der richtigen Kasse bin.»

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Die Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Fachpersonal von santé24 beraten dich rund um die Uhr bei allen Fragen zu:

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Hast du Fragen oder wünschst du eine persönliche Beratung?

kundenservice

Unsere SWICA-Kundenberaterinnen und -Kundenberater sind für dich da. Gemeinsam definieren wir deinen optimalen Versicherungsschutz:


Der Wechsel zu SWICA bedeutet für dich fast keinen Aufwand. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater kümmern sich um alles Formelle – auch um die Kündigung bei deiner aktuellen Versicherung.

Kontakt- und Rückrufformular

Kontakt erwünscht *

Ein Rückruf erfolgt während den Geschäftszeiten.

* Wir benötigen diese Daten, um dein Versicherungsangebot durch deine regionale SWICA-Agentur persönlich erstellen zu können.

Häufig gestellte Fragen 

Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie stellt die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sicher.

Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung erhältst du Leistungen, welche die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) nicht oder nur teilweise abdeckt. Komplementärmedizin, Fitness, Impfungen, Zahnbehandlungen, Brillen und vieles mehr: Mit den Zusatzversicherungen von SWICA ergänzt du deine Grundversicherungen nach deinen individuellen Bedürfnissen und erhältst dadurch attraktive Beiträge an Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen..

Es werden grundsätzlich zwei Kategorien von Zusatzversicherungen unterschieden: Ambulatorische Krankenpflegezusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen.

Eine Spitalversicherung ist eine Zusatzversicherung (Spitalzusatzversicherung), die dir je nach Modell mehr Freiheit bei der Wahl des Spitals oder der behandelnden Ärztin und des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin bietet.

Welche Spitalversicherungen bietet SWICA?

Da die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch ist, muss jede in der Schweiz wohnhafte Person in die Grundversicherung aufgenommen werden, es besteht eine Aufnahmepflicht.

Im Gegensatz zur Grundversicherung ist die Krankenversicherung frei, die Aufnahme eines Versicherten in der Zusatzversicherung zu akzeptieren. Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung ist es erforderlich, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Dieser ermöglicht es der Krankenversicherung zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen, abgelehnt oder mit einem Ausschluss in der Versicherungsdeckung (bereits bestehende Krankheiten) angenommen wird. Wichtig: Kündige den Vertrag deines bisherigen Versicherers erst, wenn du die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers erhalten hast.

Nein, grundsätzlich können die Grund- und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Jedoch ergeben sich durch die Kombination von beiden Versicherungen bei SWICA Vorteile.

SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

Die Grundversicherung (Krankenpflegeversicherung) basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss dem KVG müssen alle Krankenversicherungen in der Schweiz dieselben Leistungen in der Grundversicherung anbieten.

Die Zusatzversicherungen werden durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) reguliert. Dieses Gesetz schreibt nur die Grundzüge vor, nicht aber die einzelnen Leistungen. Deshalb sind die Leistungen von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden.

Ja, sofern du bei der Arbeitslosenkasse angemeldet bist, bist du über die SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktiere den für dich zuständigen SWICA-Kundendienst für ein persönliches Beratungsgespräch.

Beratung anfordern

Arbeitnehmer, die mehr als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind über diesen obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn du weniger als acht Stunden pro Woche arbeitest, kannst du die Unfalldeckung beim für dich zuständigen SWICA-Kundendienst oder mittels Online-Formular einschliessen.