Besondere Bedingungen für BENEVITA

 

I. Allgemeines

1.1 Vertragsverhältnis

Die vorliegenden «Besonderen Bedingungen für BENEVITA» (nachfolgend «BENEVITA-Bedingungen») regeln das Verhältnis zwischen SWICA Krankenversicherung AG, Römerstrasse 37, 8400 Winterthur (nachfolgend «SWICA»), die auch im Namen der SWICA Versicherungen AG, Römerstrasse 38, 8400 Winterthur handelt und der Nutzerin oder dem Nutzer der BENEVITA-Applikation (nachfolgend «Nutzer»).

Die BENEVITA-Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten der vorstehenden Parteien hinsichtlich der Nutzung der BENEVITA-Applikation (nachfolgend «BENEVITA») und SWICA in Bezug auf die Nutzung von BENEVITA. Ferner enthalten diese BENEVITA-Bedingungen Informationen, unter anderem zu Fragen der Anwendung, Verantwortlichkeiten und Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung von BENEVITA.

1.2 Einwilligungserklärung

Die Nutzung von BENEVITA setzt die ausdrückliche, vorgängige Zustimmung zu den BENEVITA-Bedingungen voraus. Durch die Zustimmung bestätigt der Nutzer, dass er mit den BENEVITA-Bedingungen einverstanden ist. Dies betrifft auch das Einverständnis mit den in diesem Zusammenhang anfallenden Datenbearbeitungsvorgängen, der Art und Weise der Datenbearbeitung sowie allenfalls damit verbundenen Datenübermittlungen an beigezogene Dritte oder ins Ausland. Die Zustimmung erfolgt beim ersten Login und hat bis auf Widerruf Bestand. Im Falle eines Widerrufs einzelner Datenbearbeitungsvorgänge kann die weitere Nutzung von BENEVITA ausgeschlossen werden.

1.3 Verhältnis zu anderen Bestimmungen

Die BENEVITA-Bedingungen stellen eine Ergänzung der «Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Onlinezugang für SWICA Online Services» (nachfolgend «AGB») dar, welche hier abrufbar sind. Zudem gilt hinsichtlich weiterer Informationen über die Datenbearbeitungsvorgänge im Rahmen des Versicherungsverhältnisses die Datenschutzerklärung von SWICA. Die BENEVITA-Bedingungen gehen der Datenschutzerklärung und den AGB vor, sofern der Vorrang der Datenschutzerklärung und AGB nicht explizit in den einzelnen Bestimmungen der BENEVITA-Bedingungen geregelt ist.

1.4 Ergänzungen und Anpassungen

Die BENEVITA-Bedingungen können gemäss Ziffer 2.2 der AGB ergänzt, geändert oder ersetzt werden. Die Information über eine Änderung erfolgt via BENEVITA und erfordert keine erneute Zustimmung zu den BENEVITA-Bedingungen. Ausgenommen davon sind Änderungen von Datenbearbeitungszwecken, welche der Zustimmung durch den Nutzer bedürfen.

1.5 Inverkehrbringer von BENEVITA

Inverkehrbringerin von BENEVITA und Verantwortliche des Angebots von individuellen Prämienrabatten ist SWICA. SWICA ist primärer und direkter Ansprechpartner hinsichtlich aller Fragen und Probleme im Zusammenhang mit BENEVITA. Alternative Angebote von BENEVITA sind freiwillige Leistungen der SWICA Management AG an SWICA-Kundinnen und -Kunden. Im Auftrag der SWICA Management AG ist SWICA verantwortlich für die Abwicklung von alternativen Angeboten von BENEVITA. SWICA bewirtschaftet BENEVITA hinsichtlich des Inhalts und der diversen Angebote in der Applikation.

1.6 Betreiber von BENEVITA

Die serverseitige Software von BENEVITA wird im Auftrag von SWICA von bitforge AG, Zeughausstrasse 39, 8004 Zürich gehostet und betrieben.

Die Daten werden elektronisch beim Hostingpartner der bitforge AG, Google Firebase, Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Irland, gespeichert. Bitforge AG stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung und betreibt BENEVITA technisch. Damit sorgt bitforge AG für den sicheren Betrieb sowie die regelmässige Wartung und den Unterhalt der Plattform. SWICA hat mit bitforge AG eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen, die das entsprechende Auftragsverhältnis regelt.

1.7 Lizenzrechte

Der Nutzer hat das Recht zur Installation von BENEVITA auf seinen mobilen Endgeräten. Der Nutzer bezieht BENEVITA dabei aus dem für das jeweilige Betriebssystem zur Verfügung stehenden App-Store. SWICA räumt dem Nutzer ein nicht-ausschliessliches und nicht übertragbares Recht ein, BENEVITA und die damit zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationen in demjenigen Umfang und zu den Zwecken zu nutzen, welche sich aus Ziffer II ergeben. SWICA kann diese Lizenz jederzeit ohne Angabe von Gründen entziehen und/oder den Betrieb von BENEVITA komplett einstellen. Ein Recht auf die Gewährung oder Aufrechterhaltung dieser Lizenz besteht nicht.

1.8 Immaterialgüterrechte

Sämtliche an und im Zusammenhang mit BENEVITA bestehenden Rechte, einschliesslich Urheber- und Markenrechten, verbleiben bei SWICA bzw. den jeweiligen Drittlizenzgebern von SWICA. Mit der Nutzung von BENEVITA erwirbt der Nutzer keine Rechte an den bereitgestellten und überlassenen Informationen, Dokumentationen und Software. Jegliche Manipulation, Veränderung inkl. Erweiterung oder Änderungen zu eigenen Zwecken oder Kopieren sowie Weiterverbreitung der Software oder Teilen der Software von BENEVITA stellt eine Verletzung der daran bestehenden Immaterialgüterrechte dar und ist untersagt. Dies gilt auch für die Verwendung zu Werbe- oder Vergleichszwecken im Rahmen der Erbringung von kommerziellen Dienstleistungen.

II. BENEVITA

BENEVITA ist eine Mobile-Applikation, die für mobile Endgeräte entwickelt wurde. BENEVITA kann von jeder interessierten Person heruntergeladen und auf ihrem mobilen Endgerät installiert werden. Die Teilnahme am BENEVITA Bonusprogramm (nachfolgend «Bonusprogramm») ist unter Einhaltung der nachfolgend definierten Bestimmungen möglich.

Mit dem Bonusprogramm können die bei SWICA versicherten Personen (nachfolgend «Versicherte» oder «versicherte Personen»), sogenannte Challenges zu den Themen Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden absolvieren, eigene Leistungen deklarieren sowie durch das Anbinden eines in der App zur Verfügung stehenden Fitness-Trackers oder einer Gesundheits-App Schritte und/oder Aktivminuten übermitteln und so Punkte beziehungsweise Community-Coins sammeln.

Die gesammelten Punkte und Community-Coins können jeweils vom 1. September bis zum 31. August des darauffolgenden Jahres eingelöst werden, bevor sie verfallen und für den Start eines neuen BENEVITA-Jahres (jeweils vom 1. September bis 31. August) auf null zurückgesetzt werden. Durch das Einlösen der Punkte können die Prämien in den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und HOSPITA, exklusive HOSPITA ALLGEMEIN (nachstehend nur noch «HOSPITA», wobei immer HOSPITA exklusive HOSPITA ALLGEMEIN gemeint ist), positiv beeinflusst werden. Zusätzliche Prämien und Angebote (nachfolgend auch «Angebote») sowie weitere Aktivitäten können von SWICA jederzeit ins Bonusprogramm aufgenommen werden.

III. Nutzung von BENEVITA

3.1 Territorialer Nutzungsbereich von BENEVITA

BENEVITA wurde ausschliesslich für die Nutzung innerhalb des Schweizer Staatsgebietes konzipiert. Die Nutzung von BENEVITA über Mobilfunknetze oder Internetverbindungen ausserhalb des Schweizer Staatsgebietes erfolgt auf eigenes Risiko. SWICA weist diesbezüglich explizit darauf hin, dass durch die Nutzung von BENEVITA das Recht des Staats, in dem der Nutzer sich gerade befindet, Anwendung finden kann. Der Nutzer ist ausschliesslich selbst für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften und Regelungen verantwortlich. SWICA leistet keine Gewähr dafür, dass die Angebote und Dienstleistungen, welche mittels BENEVITA bereitgestellt werden, ausserhalb des Schweizer Staatsgebietes abrufbar sind.

3.2 Nutzerkreis

BENEVITA steht allen Personen ab dem Alter von mindestens 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz zur Verfügung.

3.3 Pflichten der Nutzer

Die Nutzung von BENEVITA ist für den Nutzer kostenlos. Das Angebot der BENEVITA Gesundheitsplattform umfasst folgende Dienste/Leistungen:

  • Redaktionelle Beiträge zu den Themen Gesundheit, Bewegung, Ernährung, Wohlbefinden, Prävention sowie Informationen zu Freizeitaktivitäten.
  • Eigene Leistungen erfassen in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden.
  • Anbindung von Fitness-Trackern oder Gesundheits-Apps. Die derzeit verfügbaren Fitness-Tracker und Gesundheits-Apps sind in BENEVITA ersichtlich.

BENEVITA darf nur zu privaten, von BENEVITA vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Eine geschäftliche Nutzung von BENEVITA, oder eine Nutzung für andere als die genannten Zwecke ist nicht zulässig.

Es dürfen keine Inhalte an oder mittels BENEVITA übermittelt werden, die unerwünschte oder schädliche Funktionen ausführen können, wie z.B. Computerviren, Computerwürmer oder Trojaner.

Werden missbräuchliche, sittenwidrige oder andere anstössige Inhalte in BENEVITA hochgeladen, kann SWICA den Nutzer von der weiteren Verwendung von BENEVITA ausschliessen. Rechtswidrige Handlungen jeglicher Art wie bspw. das Zusenden von gefälschten Daten werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.

Die Veröffentlichung oder der Austausch von Inhalten und Werken, welche immaterialgüterrechtlich oder anderweitig urheberrechtlich bzw. vertragsrechtlich geschützt sind, ist untersagt. Sollte SWICA feststellen, dass der Nutzer entsprechende Werke oder Inhalte auf BENEVITA austauscht, so behält sich SWICA ausdrücklich vor, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten. Die weitere Verwendung von BENEVITA durch den Nutzer wird in diesen Fällen unterbunden. Der Nutzer hält SWICA in diesem Falle absolut schadlos von Ansprüchen, welche Dritte gegen SWICA aufgrund der Verletzung besagter Rechte durch den Nutzer, geltend machen.

IV. Voraussetzungen für die Teilnahme

4.1 Nutzung von BENEVITA und Teilnahme am Bonusprogramm

Personen zur Nutzung offen. SWICA behält sich jedoch vor, bestimmte Inhalte nur Versicherten von SWICA anzuzeigen, die zusätzlich auch am Bonusprogramm teilnehmen. Für die blosse Nutzung von BENEVITA ohne Bonusprogramm ist kein SWICA-Konto erforderlich.

Damit am Bonusprogramm teilgenommen werden kann, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Nutzer muss eine Person über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz sein;
  • Der Abschluss oder das Bestehen eines der drei SWICA-Zusatzversicherungsprodukte COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und/oder HOSPITA;
  • Das Erstellen eines SWICA-Kontos;
  • Das Herunterladen und Installieren der BENEVITA-Applikation (BENEVITA ist nur für mobile Endgeräte verfügbar und im App Store (für iOS) und im Google Play Store (für Android) erhältlich);
  • Erfüllung der Bestimmungen über die Aufnahme in die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG);
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können nur vom Rabatt des Bonusprogramms (siehe Ziffer 4.2) profitieren, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls am Bonusprogramm teilnimmt.


4.2 BENEVITA-Rabatt für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche, die ebenfalls über die Zusatzversicherung COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und/oder HOSPITA verfügen, wird die Rabattstufe des Elternteils
übernommen, der am Bonusprogramm teilnimmt. Nehmen beide Elternteile am Bonusprogramm teil, so wird
der Rabatt der Hauptversicherungsnehmerin oder des Hauptversicherungsnehmers angewendet, sofern ein
Versicherungsvertrag im Verbund geführt wird. Wird kein Versicherungsvertrag im Verbund geführt, so wird der
Rabatt des Elternteils angewandt, an dem das betroffene Kind bzw. die/der betroffene Jugendliche angehängt ist.

Erreichen die Jugendlichen das 19. Lebensjahr, so müssen sie sich selbstständig auf BENEVITA anmelden (es gelten die Registrierungsvorgaben und -fristen gem. Ziffer 4.4) und Punkte sammeln, um weiterhin vom Bonusprogramm profitieren zu können. Meldet sich die/der Jugendliche termingerecht an, so profitiert sie/er im Folgejahr (1. Januar bis 31. Dezember) von einem Einstiegsrabatt von 5% auf COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und 10% auf HOSPITA. Sind die Eltern nicht Teil des Bonusprogramms, so profitieren die Jugendlichen vom oben erwähnten Einstiegsrabatt in dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden, sofern sie sich termingerecht angemeldet haben Ab diesem Zeitpunkt können sie Punkte sammeln.
Die versicherte Person profitiert jedoch bis Ende des Kalenderjahres vom Prämienrabatt der Eltern, bevor die versicherte Person nach erfolgter Registrierung von einem Einstiegsrabatt profitiert.

4.3 Anmeldeprozess bei BENEVITA

Mit dem Herunterladen und der Installation von BENEVITA auf dem mobilen Endgerät, erklärt der Nutzer, dass er die vorliegenden BENEVITA-Bedingungen gelesen hat und damit einverstanden ist. Wenn der Nutzer mit den BENEVITA-Bedingungen nicht einverstanden ist, unterlässt er den weiteren Zugriff auf BENEVITA.

Durch das Akzeptieren der BENEVITA-Bedingungen erhält der Nutzer einen im Rahmen dieser BENEVITA-Bedingungen geregelte, individuelle und zeitlich unbeschränkte Lizenz (Ausnahme Ziff. 1.7) für die Nutzung von BENEVITA.

Der Nutzer kann die Lizenz ohne Einhaltung einer Frist jederzeit kündigen, in dem er BENEVITA von seinem mobilen Endgerät löscht. SWICA ist demgegenüber jederzeit berechtigt, einzelne BENEVITA-Leistungen zu streichen oder BENEVITA entschädigungslos einzustellen oder abzuändern.

Nimmt der Nutzer ferner am Bonusprogramm teil, so gelten hinsichtlich Kündigung die in Ziffer 4.7 f. genannten Bedingungen.

4.4 Registrierung Bonusprogramm

Um am Bonusprogramm teilnehmen zu können, wird das Herunterladen und Installieren von BENEVITA vorausgesetzt (siehe Ziff. 4.1 und 4.3). Die Anmeldung zur Teilnahme am Bonusprogramm erfolgt, nachdem ein SWICA-Konto erstellt wurde und in BENEVITA die BENEVITA-Bedingungen akzeptiert wurden. Wird BENEVITA nicht heruntergeladen und installiert und/oder wird kein SWICA-Konto erstellt, kann nicht am Bonusprogramm teilgenommen werden.

Bestehende Versicherte, die neu am Bonusprogramm teilnehmen möchten und die über die Zusatzversicherungen COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und/oder HOSPITA verfügen, können sich direkt in BENEVITA für das Bonusprogramm anmelden, sofern ein SWICA-Konto erstellt wurde.

Wenn sich die bestehenden Versicherten bis zum 31. März in BENEVITA anmelden, erhalten sie im laufenden Jahr (1. Januar bis 31. Dezember) den Einstiegsrabatt von 5% auf COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und 10% auf HOSPITA. Wird diese Anmeldefrist verpasst (d.h. die Anmeldung erfolgt nach dem 31. März), wird der versicherten Person der Einstiegsrabatt erst per 1. Januar im Folgejahr gewährt. Das Einlösen der gesammelten Punkte sowie der Community-Coins kann bei der Registration nach dem 31. März bis zur Einlösefrist vom 31. August nicht gewährt werden.

Antragstellerinnen und Antragsteller oder bestehende Versicherte, die noch keine Zusatzversicherung COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und/oder HOSPITA haben, müssen das entsprechende Versicherungsantragsformular für den Abschluss der Zusatzversicherungen ausfüllen und auf dem Postweg oder per E-Mail an die zuständige SWICA Agentur senden.

Diese Neukunden können sich bis zum 31. März bei BENEVITA anmelden und erhalten im laufenden Jahr
den Einstiegsrabatt von 5% auf COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und 10% auf HOSPITA. Wird diese
Anmeldefrist verpasst (d.h. die Anmeldung erfolgt nach dem 31. März), wird diesem Versicherten der
Einstiegsrabatt erst im Folgejahr gewährt. Das Einlösen der gesammelten Punkte und Community-Coins kann bei der Registration nach dem 31. März bis zur Einlösefrist vom 31. August nicht gewährt werden.

Über die Aufnahme einer versicherten Person ins Bonusprogramm entscheidet SWICA nach Prüfung der Aufnahmekriterien gemäss Ziffer 4.1 dieser BENEVITA-Bedingungen.

4.5 Punkte und Community-Coins

Punkte sind limitiert. Pro Woche können maximal 200 Punkte durch das Absolvieren von Aktivitäten (Challenges, Leistungen deklarieren, Schritte und/oder Aktivminuten über die in der App verfügbaren Fitness-Tracker und Gesundheits-Apps übermitteln) gesammelt werden. Zusätzlich können weitere 30 Bonuspunkte verdient werden. Diese entspricht einem Wochenmaximum von 230 Punkte. Der Wertbetrag für einen Punkt beträgt 0.01 Schweizer Franken.

Community-Coins können unlimitiert durch das Absolvieren von Aktivitäten gesammelt werden. Community-Coins können gemeinsam mit anderen BENEVITA-Nutzern für gemeinnützige Projekte gespendet werden. Der Wertbetrag in Schweizer Franken der Community-Coins kann je nach Spendenprojekt variieren, da er davon abhängig ist, wie viele Community-Coins im Umlauf sind.

4.6 Rabatte aus dem Bonusprogramm

Die Teilnahme am Bonusprogramm und die Gewährung von Rabatten setzt voraus, dass in BENEVITA Aktivitäten absolviert werden, die Punkte ergeben. Die gesammelten Punkte können eingelöst werden, um einen Prämienrabatt auf die Versicherungsprodukte COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und/oder HOSPITA zu erhalten (siehe auch Ziff. II).

Die versicherte Person muss sich bis zum 31. August des laufenden Jahres entscheiden, ob sie vom Individuellen Prämienrabatt sowie von einem Gutscheinangebot profitieren möchte. Die versicherte Person bestätigt in der App die Auswahl des Benefits (Prämienrabatt oder Gutscheinangebot). Nachträgliche Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden.

Per 1. September werden sämtliche Punkte und Community-Coins auf null zurückgesetzt.

Die mit Punkten eingelösten Prämienrabatte per 31. August des laufenden Jahres sind entscheidend für die Höhe des Prämienrabatts. Die Höhe des Prämienrabatts richtet sich nach Punktzahlen. Um vom höchsten Prämienrabatt profitieren zu können, müssen HOSPITA-Versicherte alle drei Rabatt-Stufen einlösen. Dies entspricht insgesamt 2’500 Punkte. COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE-Versicherte müssen nur die erste Rabatt-Stufe einlösen, um vom höchsten Prämienrabatt zu profitieren. Dies entspricht 300 Punkten.

Prämienrabatthöhe

COMPLETA TOP
COMPLETA FORTE

HOSPITA
(exkl. HOSPITA ALLGEMEIN)

Stufe 0

0% Rabatt

0% Rabatt

Stufe 1: 300 Punkte

5% Rabatt

5% Rabatt

Stufe 2: plus 700 Punkte

5% Rabatt

10% Rabatt

Stufe 3: plus 1'500 Punkte

5% Rabatt

15% Rabatt

Ist die am Bonusprogramm teilnehmende, versicherte Person über einen Kollektivheilungskostenvertrag versichert, werden die Rabatte zusätzlich an den bestehenden Kollektivrabatt gekoppelt. Die Maximalrabatte sind dabei auf 10% für COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE bzw. 30% für HOSPITA begrenzt.

Übersteigt der in BENEVITA eingelöste Prämienrabatt den Maximalrabatt, so können die eingelösten Punkte nicht zurückerstattet werden.
 
Seit 01.01.2024 wird das Bonusprogramm um die Rabattkombinationsmöglichkeit mit FAVORIT SANTE erweitert. Dabei wird zuerst der grössere Rabatt (Kollektiv- oder SANTE-Rabatt) ermittelt und danach mit dem BENEVITA-Prämienrabatt ergänzt. Der maximale Rabatt liegt bei 10% für COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE bzw. 30% für HOSPITA. Diese neue Regelung gilt für bereits bestehende, wie auch für neue Kundinnen und Kunden.

Der Prämienrabatt wird erstmalig per 1. Januar des Jahres gewährt, das auf das Jahr der Erstellung des SWICA-Kontos sowie der rechtzeitigen Anmeldung in BENEVITA (gem. Ziffer 4.3) folgt.

4.7 Ende des Rabattanspruchs

Mit Kündigung oder Aufhebung der entsprechenden Zusatzversicherung (COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und/oder HOSPITA) gemäss den geltenden Versicherungsvertragsbedingungen entfällt (per Kündigungsdatum) automatisch der Anspruch auf den entsprechenden Rabatt aus dem Bonusprogramm sowie die Berechtigung, digitale Gutscheine einzulösen.

Deaktiviert die versicherte Person ihr SWICA-Konto, so verfällt der Prämienrabatt per nächstem Monat. Daraus ergibt sich jedoch kein ausserordentliches Recht auf Kündigung der Zusatzversicherungen nach VVG.

4.8 Kündigungsrecht

Die rückwirkende Prämienerhöhung aufgrund des Rabattwegfalls – ausgelöst durch eine Nichtregistrierung oder Verstreichen der Einlösefrist – löst kein Recht auf Kündigung der Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus.

Verändert sich im Folgejahr der Rabattanspruch aufgrund der gesammelten Punkte und der daraus resultierenden eingelösten Rabatt-Stufen, so ergibt sich daraus kein Recht auf Kündigung der Zusatzversicherungen.

4.9 Austritt aus dem BENEVITA Bonusprogramm

Möchte eine versicherte Person nicht oder nicht mehr am Bonusprogramm teilnehmen, so kann sie SWICA dies schriftlich per E-Mail oder Brief-Post mitteilen. Die versicherte Person wird auf der Basis dieses schriftlichen Gesuchs hin aus dem Bonusprogramm entlassen und erhält eine aktualisierte Police ohne BENEVITA-Rabatt. Ab Entlassung aus dem Bonusprogramm entfällt per Folgemonat automatisch der Anspruch auf den entsprechenden Rabatt aus dem Bonusprogramm sowie die Berechtigung, digitale Gutscheine einzulösen.

Ferner schliesst SWICA die versicherte Person aus dem Bonusprogramm aus, wenn die versicherte Person die jeweils aktuell gültige Version der BENEVITA-Bedingungen nicht akzeptiert oder die versicherte Person in den letzten drei Jahren den BENEVITA-Rabatt nicht eingelöst hat. Nach erfolgtem Ausschluss erhält die versicherte Person auf den Zeitpunkt der Entlassung eine aktualisierte Police ohne BENEVITA-Rabatt. Ab Entlassung aus dem Bonusprogramm entfällt (per Datum der Entlassung) automatisch der Anspruch auf den entsprechenden Rabatt aus dem Bonusprogramm sowie die Berechtigung, digitale Gutscheine einzulösen.

V. Datenschutz und Datenbearbeitung

Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für SWICA oberste Priorität. Zum Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff und unbefugter Datenverarbeitung trifft SWICA alle erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen. Die Massnahmen werden laufend überprüft, getestet und angepasst, sodass fortwährend der höchste Schutz für die Daten besteht. Die anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz von besonders schützenswerten Personendaten und zur Datensicherheit werden stets eingehalten.

5.1 Datenkategorien

Mit der Nutzung von BENEVITA erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die in den vorliegenden BENEVITA-Bedingungen definierten Datenkategorien bearbeitet werden dürfen.

  • Die anonymisierte IP-Adresse des verwendeten Endgerätes;
  • Das Betriebssystem des verwendeten Endgerätes (bspw. iOS, Android etc.);
  • Die Menge der übertragenen Daten;
  • Der Name des Internet Service Providers (bspw. Swisscom, UPC, Sunrise etc.);
  • Das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs;
  • Technische Daten wie bspw. welche Artikel gelesen werden, welche Inhalte wie oft abgerufen werden usw.;
  • Anonymisierte Version der SWICA-User-ID, welche nur durch bitforge AG de-anonymisiert werden kann, sowie die Versicherungsnummer;
  • Welche AGB-Version der Nutzer zuletzt akzeptiert hat;
  • Welche App-Version der Nutzer installiert hat;
  • Ob der User berechtigt ist, Benefits (Prämienrabatte oder Gutscheinangebote) einzulösen;
  • Welche Challenges der User abgeschlossen hat;
  • Welche Challenges der User mit «merken» markiert hat;
  • Wie viel Punkte sowie Community-Coins der User auf dem Konto hat und wie viele bereits ausgegeben wurden;
  • Welche eigene Leistung der User erfasst hat;
  • Welche Prämienrabatte und/oder Gutscheinangebote der User eingelöst hat;
  • Durch die freiwillige Anbindung einer Gesundheits-App oder eines Fitness-Trackers werden die Anzahl Schritte und Aktivminuten sowie der Name der angebundenen Gesundheits-App oder des Fitness-Trackers getrackt.

Der Nutzer entscheidet selbst, welche Datenkategorien er in BENEVITA erfasst und übermittelt. SWICA empfiehlt, keine besonders schützenswerten Daten (bspw. Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Symptome, finanzielle Probleme, etc.) in BENEVITA zu erfassen.

5.2 Zweck der Datenbearbeitung

Die Daten werden zu folgenden Zwecken bearbeitet:

a. Abwicklung des Bonusprogrammes
Dies beinhaltet die Bearbeitung der Daten, die für die Abwicklung des Bonusprogramms notwendig sind. Namentlich betrifft dies: Angaben über die versicherte Person bzw. die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Versicherungsdeckung und E-Mail-Adresse), Versicherungsvertragsdaten, sowie versicherungstechnische Angaben und Daten, die den elektronischen Datenaustausch mit bitforge AG betreffen. Nutzer, die bei SWICA versichert sind und am Bonusprogramm teilnehmen, geben die Nutzung von BENEVIA gegenüber SWICA bekannt. Die bedeutet Folgendes: Um am Bonusprogramm teilzunehmen, wird die Erstellung eines SWICA-Kontos vorausgesetzt. Zudem werden Daten der versicherten Person bearbeitet, um die Prämienrabatte zu berechnen und zu gewähren.

b. Kundenkommunikation
Die Bearbeitung der Daten zum Zweck der Kundenkommunikation beinhaltet

  • die Durchführung der vom Nutzer initiierten Mitteilung;
  • die Bereitstellung, Administration und Durchführung der Kundenkommunikation über elektronische Kommunikationsmittel;
  • geschäftliche Kommunikation über Telefon, E-Mail, Sprachnachrichten, Textnachrichten (SMS, Push Notification etc.), Videonachrichten oder Instant Messaging. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Zustellung von Push-Nachrichten jederzeit auf seinem Endgerät (innerhalb der App) zu de- bzw. aktivieren;

c. Analyse, Nutzerverhalten und Sicherheit
SWICA erhebt technische Daten, namentlich Logfiles, die die Dateneingabe und die Datenbearbeitung in BENEVITA nachvollziehbar machen, zur Vereinfachung von Abläufen und Nutzung von Erkenntnissen aus der Analyse des Nutzerverhaltens als auch zur kontinuierlichen Verbesserung von BENEVITA und zur Verbesserung der Sicherheit des Nutzers. Die technischen Nutzerdaten werden gegenüber SWICA anonymisiert erhoben und statistisch ausgewertet. Sie enthalten keine personenbezogenen Angaben über den Nutzer. Der Zugriff auf BENEVITA wird von SWICA protokolliert und für SWICA anonym abgespeichert. Eine Zuordnung zum Nutzer ist für SWICA nicht möglich.

Die erhobenen Daten lassen für SWICA keine Rückschlüsse auf den Nutzer als Person zu und werden in aggregierter Form zeitlich unbeschränkt aufbewahrt.

d. Fitness-Tracker und Erfolgsmessung
SWICA hat keinen Einblick oder Kenntnisse darüber, ob der Nutzer eine Gesundheits-App oder einen Fitness-Tracker an BENEVITA gekoppelt hat. Mit dem Antrag auf Teilnahme am Bonusprogramm verpflichtet sich die versicherte Person, die Daten (Ergebnisse aus den Aktivitäten) für die Umsetzung und Erfolgsmessung im Rahmen des Bonusprogramms und unter Beachtung dieser datenschutzrechtlichen Bestimmungen freizugeben.

e. Marketing
SWICA kann Online-Services übergreifend (BENEVITA, mySWICA, Webseite usw.) personenbezogene Daten aufgrund eines berechtigten Interesses bearbeiten, um Marketingaktivitäten durchzuführen. Unter Marketingaktivitäten versteht SWICA Marktforschung, umfassende Betreuung, Beratung und Information über das Dienstleistungsangebot, Vorbereitung und Erbringung massgeschneiderter Dienstleistungen (z.B. Werbung im Print- und Online-Bereich, Kunden-, Interessenten- oder Kulturanlässe, Sponsoring, Ermittlung der Kundenzufriedenheit, künftiger Kundenbedürfnisse oder des künftigen Kundenverhaltens oder Beurteilung eines Kunden-, Markt- oder Produktpotenzials).

f. Profiling
Zur Verbesserung des Angebots kann SWICA, sofern der Nutzer dazu eigewilligt hat, Online-Services übergreifend personenbezogenen Daten betreffend der Nutzung von Online-Services (BENEVITA, mySWICA, Webseite usw.) bearbeiten. Daraus können sich Nutzungsprofile ergeben, welche SWICA helfen, dem Kunden personalisierte Angebote zu unterbreiten.

5.3 Auftragsdatenbearbeiter und Datenbearbeitung im Ausland

Die Daten, die in BENEVITA eingegeben werden, werden elektronisch beim Hostingpartner von bitforge AG, Google Firebase, gespeichert. Mit der Nutzung von BENEVITA erklärt sich die versicherte Person damit einverstanden, dass ihre Daten an Google Firebase übermittelt werden. In Bezug auf die vertragliche Grundlage zwischen bitforge AG und Google Firebase wird auf die geltenden und öffentlich zugänglichen Bestimmungen von Google Firebase verwiesen: https://policies.google.com/privacy. Eine mögliche Übermittlung der Daten in Drittländern wie beispielsweise den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) kann dabei nicht ausgeschlossen werden.

Die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte erfolgt nur mit dem Einverständnis des Nutzers. Zur Bekanntgabe der Daten an Google Firebase wird durch die Nutzung von BENEVITA eingewilligt.
Weder SWICA noch bitforge AG haben Einblick in die von der versicherten Person in BENEVITA bekanntgegebenen Daten.

5.4 Übermittlung der Daten

Die Übertragung der Daten des Nutzers zur Infrastruktur, auf welcher BENEVITA betrieben wird, erfolgt über öffentliche Netzwerke, z.B. über das Mobilfunknetz sowie das Internet. Die Datenübermittlung über diese Netze wird nach dem heutigen Stand der Technik durch die Provider entsprechend geschützt. SWICA kann keinen Einfluss auf die entsprechenden Schutzmassnahmen nehmen.

5.5 Speicherung der Daten

Die Daten werden in professionell betriebenen Datacentern in der Schweiz oder in der Europäischen Union gespeichert.

5.6 Aufbewahrungsfristen

Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach Ziffer 9 der Datenschutzerklärung. Im Speziellen für BENEVITA gilt zudem Folgendes:

Account-Löschung durch den Nutzer: Löscht der Nutzer seinen Account/Fortschritt, werden in der Applikation die folgenden Daten umgebend gelöscht:

  • Abgeschlossene und gemerkte Challenges
  • Datum der Erfassung der eigenen Leistungen sowie die getätigte Leistung
  • Name des angebundenen Fitness-Trackers oder der Gesundheits-App, Anzahl Schritte und Aktivminuten pro Woche sowie verdiente Punkte pro Woche
  • Diverse Informationen zum Nutzerstatus wie akzeptierte AGB-Version, verwendete App-Version und die Information, inwiefern der Nutzer für einen Prämienrabatt berechtigt ist

 
Nicht gelöscht, werden die Daten aus dem Bereich Konto, Benefits und Spenden, namentlich sind es die folgenden Daten

  • Anzahl gesammelter Punkte pro Woche
  • Eingelöste Prämienrabatte
  • Eingelöste digitale Gutscheine
  • Getätigte Spenden pro Spenden-Projekt

 
Wünscht der Nutzer, eine komplette Löschung der Daten, so ist diese per Mail an datenschutz@swica.ch zu beantragen.

SWICA-Konto-Löschung durch den Nutzer: Wird das SWICA-Konto gelöscht, gehen alle Daten verloren. Der Prämienrabatt wird per sofort nicht mehr gewährt. Wird nur die BENEVITA Applikation gelöscht, bleiben die Daten im SWICA-Konto bestehen.

Beendigung Versicherungsverhältnis: Nach Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm werden die Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und vernichtet. Die Daten werden jedoch maximal für weitere 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages aufbewahrt.

5.7 Rechte des Nutzers

Im Rahmen der Datenbearbeitung kann der Nutzer jederzeit die ihm zustehenden Rechte an den persönlichen Daten geltend machen. Die Rechte können von SWICA nur eingeschränkt bzw. auf das Minimum reduziert werden, sofern namentlich eine gesetzliche Pflicht oder ein berechtigtes Interesse von SWICA eine solche rechtfertigen würden. Die genannten Rechte können mittels schriftlicher Anfrage inkl. einer Ausweiskopie beantragt werden. Anträge können an SWICA Gesundheitsorganisation, Datenschutz, Römerstrasse 38, 8400 Winterthur oder per E-Mail an datenschutz@swica.ch gestellt werden.

5.8 Sorgfaltspflicht des Nutzers

Für das Endgerät ist der Nutzer selbst verantwortlich. Die Zugangsdaten für den Zugang zu BENEVITA sind geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Passwörter sollten nicht aufgeschrieben oder nicht ungeschützt auf einem Endgerät abgelegt werden.

Der Nutzer ist für die gebotene Sicherheit auf dem Endgerät selbst verantwortlich. Für Daten, die der Nutzer aus der BENEVITA-App herunterlädt, trägt der Nutzer sämtliche Folgen, die sich aus einer unbefugten Verwendung ergeben sollten.

Für entstandene Schäden sowie Folgeschäden übernimmt SWICA keine Haftung. SWICA setzt technische Mittel ein, um BENEVITA virenfrei zu halten. Trotz der Bemühungen von SWICA kann keine vollständige Sicherheit vor Malware garantiert werden. Daher sollten vor dem Herunterladen von Informationen, Software und Dokumentationen zum eigenen Schutz Massnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Verwendung eines Virenscanners.

VI. Schlussbestimmungen

6.1 Änderungen der BENEVITA-Bedingungen und der Prämienrabatte sowie Beendigung des Bonusprogramms

SWICA behält sich das Recht vor, die vorliegenden BENEVITA-Bedingungen sowie ihre Dienstleistungen und Angebote des Bonusprogramms jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Insbesondere kann SWICA den Prämienrabatt entsprechend der Kostenentwicklung jederzeit überprüfen und anpassen. Auch die Höhe der Punkte- und Community-Coins-Vergabe pro Aktivität sowie der Wertbetrag in Schweizer Franken kann jederzeit von SWICA geändert werden.

Schliesslich kann SWICA das Bonusprogramms jederzeit und ohne Angaben von Gründen beenden.

Änderungen oder die Beendigung werden dem Nutzer vorgängig auf geeignete Weise (In-App-Push-Benachrichtigung) bekannt gegeben.

Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, kann sie/er BENEVITA jederzeit löschen und/oder die Teilnahme am Bonusprogramm kündigen.

6.2 Mitteilungen

Alle Mitteilungen an SWICA im Rahmen der Abwicklung des Bonusprogramms haben schriftlich zu erfolgen. SWICA richtet alle Mitteilungen an die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer schriftlich an die hinterlegte E-Mail-Adresse und informiert, wenn aktiviert, mittels Benachrichtigungen (In-App-Push-Benachrichtigung) in BENEVITA.

6.3 Allgemeine Nutzungshinweise

Die in BENEVITA wiedergegebenen Informationen können inhaltlich gesundheitlicher Natur sein. In keinem Fall ersetzen diese jedoch eine ärztliche oder andere medizinische Beratung oder Behandlung. In keinem Fall sind die dem Nutzer von BENEVITA unterbreiteten Vorschläge verbindlich oder in irgendeiner Weise als medizinisch relevante Ratschläge zu verstehen und es dürfen, gestützt auf Informationen oder Auswertungen, keinesfalls selbstständige Diagnose-Erstellungen, Medikamenteneinnahmen oder Behandlungsversuche erfolgen.

6.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen der BENEVITA-Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

6.5 Haftungsausschluss

SWICA ist bemüht, für einen ordnungsgemässen Betrieb von BENEVITA zu sorgen. Eine jederzeitige und fehlerfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden.

SWICA wendet bei der Recherche und Verbreitung von Informationen die branchenübliche Sorgfalt an. Allerdings schliesst SWICA, soweit gesetzlich möglich, die Verantwortung für Informationen, die in BENEVITA abrufbar sind, aus. Insbesondere gewährleistet SWICA nicht, dass diese Inhalte korrekt, aktuell und vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Davon ausgenommen sind Informationen, die verpflichtenden Charakter (z.B. Offerten) haben oder vertraglicher Natur sind.

Der Nutzer ist sich der Tatsache bewusst, dass BENEVITA über das Internet angeboten wird und dass es sich hierbei um ein offenes, jeder Person zugängliches Netzwerk handelt. Trotz Verwendung moderner Sicherheitstechnologien kann sowohl auf der SWICA- als auch auf der Nutzerseite oder im Rahmen der Datenübermittlung keine absolute Sicherheit gewährleistet werden

SWICA lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden ab, die dem Nutzer im Zusammenhang mit jeglicher Verwendung von BENEVITA entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden aufgrund leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit, der Verwendung von Informationen oder Auswertungen, Schäden infolge Übermittlungsfehlern, technischer Mängel, Unterbrüchen, Störungen oder rechtswidriger Handlungen Dritter.

Die Haftung von SWICA ist weiter ausgeschlossen für sämtliche Dienste Dritter, die über BENEVITA angeboten werden können.

Bindet der Nutzer seinen Fitness-Tracker oder eine Gesundheits-App an BENEVITA, so können die Bestimmungen des Anbieters jeweiliger Applikationen gleichwohl anwendbar sein. SWICA übernimmt diesbezüglich keine Haftung und macht den Nutzer explizit darauf aufmerksam, dass SWICA keinen Einfluss auf diese Applikationen noch deren Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hat.

6.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen SWICA und dem Nutzer unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und internationaler Übereinkommen.

Der Gerichtsstand bestimmt sich im Falle der Teilnahme am Bonusprogramm gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen des abgeschlossenen Zusatzversicherungsvertrags.

Liegt keine Teilnahme am Bonusprogramm vor, so gilt Winterthur ZH als ausschliesslicher Gerichtsstand.

 

09/2024