Wettbewerb: 2x2 VIP-Tickets für das Spiel FC Basel – GC


Erleben Sie das Spiel FC Basel gegen GC am 3. April 2025 als VIP-Gast in der Baloise Lounge: Die besten Stadionplätze und viele weiteren Extras warten auf Sie und Ihre Begleitung. SWICA verlost 2x2 Tickets im Wert von je 490 Franken, denn auch einzigartige Erlebnisse tragen zum Wohlbefinden bei.

Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Spass und einen spannenden Fussballmatch!

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Jetzt mitmachen

Geniessen Sie in der Baloise Lounge die aussergewöhnliche Atmosphäre und folgende Annehmlichkeiten

Essensangebot in der Baloise Lounge des FC Basel
  • Beste Stadionplätze direkt vor Ihrer Lounge im Sektor A Balkon
  • Zutritt 90 Minuten vor Spielbeginn
  • Ein Parkplatz pro zwei Einzeltickets
  • Reservierter Tischplatz
  • Hochwertiges Essensangebot
  • Konsumation bis 60 Minuten nach Spielende inklusive
  • Liveübertragung der Pressekonferenz
  • Anwesenheit der Spieler nach dem Match

Jetzt mitmachen und gewinnen

  • 1 Schweiz+41
  • 2 Österreich+43
  • 3 Deutschland+49
  • 4 Frankreich+33
  • 5 Liechtenstein+423
  • 6 Italien+39
  • undefined andere
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Teilnahmebedingungen
Der Teilnahmeschluss ist am 23. März 2025. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per Telefon oder schriftlich per Post oder E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Mitarbeitende von SWICA sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ist der Gewinner bis 72 Stunden vor dem angegebenen Heimspiel nicht erreichbar, wird der Gewinn erneut verlost. Die Daten werden zur Abwicklung des Gewinnspiels sowie zu Marketingzwecken (inklusive Kontaktaufnahme zur Versicherungsberatung) von SWICA verwendet. Die Verwendung der Daten zu den genannten Zwecken kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen unter folgendem Link widerrufen werden: www.swica.ch/datennutzung. Die Daten werden nur solange gespeichert, als dass der Zweck oder eine gesetzliche Grundlage die Aufbewahrung rechtfertigt. Nach Wegfall des Bearbeitungszweckes oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten datenschutzkonform gelöscht. Während dieser Zeit ergreift SWICA alle technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Daten vor widerrechtlicher und falscher Bearbeitung zu schützen. Die betroffene Person kann jederzeit die ihr zustehenden Rechte an den persönlichen Daten geltend machen. Weitere Informationen zur Datenschutzpolitik von SWICA erhalten Sie unter: www.swica.ch/datenschutz.


*Eingabe erforderlich


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