Es geht auch günstiger: Generika und Biosimilars
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen und steigen. SWICA hat die Entwicklungen ihrer Grundversicherten zwischen 2018 und 2022 analysiert: Die Gesundheitskosten sind in diesem Zeitraum um 12,8 Prozent gestiegen. Auf Schweizer Franken umgemünzt bedeutet das, dass SWICA im Jahr 2022 pro versicherte Person 32.50 Franken pro Monat mehr ausgegeben hat als im Jahr 2018. Dabei verursachen die Medikamentenkosten den grössten Beitrag am Kostenanstieg. Sparpotenzial bei den Arzneimitteln bieten Generika und Biosimilars. Der Bundesrat hat im Herbst 2023 entschieden, ihren Einsatz zu fördern. Einerseits wurde per 1. Januar 2024 die Preisbildung von gewissen Generika und Biosimilars angepasst, andererseits die Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten für teure Originalpräparate erhöht. Das Einsparpotenzial dieser Massnahme wird auf rund 250 Millionen Franken jährlich geschätzt.
Unterschiedliche Nachahmerprodukte
Generika und Biosimilars gelten beide als Nachahmerprodukte von Arzneimitteln, dennoch unterscheiden sie sich grundlegend – genauso wie klassische Medikamente und Biologika nicht gleichzustellen sind. Klassische Arzneimittel werden durch chemische Reaktionen hergestellt. Wenn ihr Patentschutz abgelaufen ist, dürfen Generika hergestellt werden. Sie enthalten den gleichen Wirkstoff in derselben Menge und Dosierung wie das Originalpräparat. Das Medikament muss in gleicher Weise vom Körper aufgenommen und verteilt werden, damit dieselbe Wirksamkeit erwiesen ist.
Bei Biologika handelt es sich um von lebenden, gentechnisch veränderten Zellen produzierte Arzneimittel. Im Gegensatz zu herkömmlichen Medikamenten sind Biologika riesige, hochkomplexe Moleküle. Entsprechend teuer und komplex ist ihre Herstellung. Biosimilars sind keine billigen Kopien des Referenzarzneimittels. Sie sind günstiger, weil ihre Entwicklung auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbaut, die ursprünglich mit dem biologischen Originalpräparat gewonnen wurden. Aufgrund des komplexen Herstellungsprozesses kann die Struktur des BiosimilarsBiosimilars und des Referenzpräparats geringfügig variieren, die Wirkung jedoch muss nachweislich identisch sein. Biosimilars müssen für ihre Zulassung deutlich umfangreichere Nachweise erbringen als Generika. Swissmedic stellt hohe Anforderungen an ihre Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit.
Umstieg auf Generika und Biosimilars
Und wie gelingt der Umstieg auf die günstigeren Arzneimittel? Abgesehen von wenigen Ausnahmen kann problemlos von einem Originalpräparat auf ein Generikum gewechselt werden. Am besten fragen Patientinnen und Patienten direkt beim Arzt- oder Apothekenbesuch, ob es für die vorgeschlagene Behandlung auch ein geeignetes Generikum gibt. Biosimilars werden in der Schweiz – im Gegensatz zum Ausland – bisher nur zurückhaltend eingesetzt. Gemäss Bundesrat soll sich dies nun ändern, denn die Erfahrungen zeigen, dass Biosimilars mit Referenzpräparaten austauschbar sind. Allerdings sind Biologika in der Anwendung anspruchsvoller, weshalb der Wechsel einer gut eingestellten Therapie auf ein anderes, günstigeres Präparat nicht leichtfertig, sondern in Absprache mit einer Fachperson erfolgen soll. Der Umstieg auf Biosimilars kann sich aber lohnen. Durch die Wettbewerbssituation werden günstigere Preise gefördert und der allgemeine Zugang zu biologischen Arzneimitteln erleichtert.