SWICA handelt Spitalverträge neu aus
«Wir wollen auch morgen die Krankenversicherung mit den zufriedensten Kunden sein», sagt Daniel Rochat, Mitglied der Geschäftsleitung von SWICA. Als Leiter des Departements Leistungen ist er verantwortlich für die Vertragsverhandlungen zwischen den Leistungserbringern und SWICA. Er und seine Mitarbeitenden sind derzeit daran, mit ersten Spitälern die Anpassung der Verträge vorzunehmen. Verhandlungen mit den weiteren Spitälern folgen im Lauf der nächsten drei Jahre. «In den neuen Verträgen soll künftig klar ersichtlich sein, von welchen konkreten Mehrleistungen unsere Kunden mit einer halbprivaten oder privaten Spitalversicherung profitieren», fasst Rochat das Ziel zusammen.
Einfach werde dieser Erneuerungsprozess nicht, sagt Daniel Rochat, der SWICA auch im Projekt Mehrleistungsverträge des Schweizerischen Versicherungsverbands vertritt, der ein Regelwerk mit elf Grundsätzen für eine zeitgemässe Tarifmechanik ausgearbeitet hat. Rochat schliesst nicht aus, dass es mit einzelnen Spitälern – hoffentlich nur temporär – sogar zu einem vertragslosen Zustand kommen könnte, was eine volle Kostendeckung bei Eingriffen gefährden würde. Für ihn ist aber klar: «Wir streben wie bis anhin eine partnerschaftliche, faire und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern an. Sollten wir mit einem Spital nicht einig werden, werden wir proaktiv mit den direkt betroffenen Versicherten Kontakt aufnehmen und im Gespräch für jeden stationären Eingriff eine gute Lösung finden.»
Die Suche nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
Das Spitalumfeld sei um einiges anspruchsvoller geworden, seit im Jahr 2012 Fallpauschalen für die stationären Eingriffe in der Grundversicherung eingeführt wurden, gibt Rochat zu bedenken und sagt: «Die für die Spitäler teilweise nicht kostendeckenden Fallpauschalen haben die Tarifverhandlungen mit den Spitälern für die Zusatzversicherungen herausfordernder gemacht, da die Leistungserbringer unter grossem Kostendruck stehen. Auch der Druck der Politik hat zugenommen.» Dies vor allem, seit die Aufsichtsbehörde Finma bei Vor-Ort-Kontrollen im Vorjahr bei mehreren Versicherern Optimierungspotenzial feststellte. Nun verlangt die Finma als Aufsichtsorgan über die Zusatzversicherungen, dass in den Spitalrechnungen für die Zusatzversicherten die erbrachten Mehrleistungen detailliert ausgewiesen werden, was eine bessere Kontrolle ermöglicht.
Kundenzufriedenheit hat Priorität
SWICA hat schon vor einiger Zeit damit begonnen, bedürfnisorientierte und attraktive Mehrleistungen für die Kundinnen und Kunden zu entwickeln. So wurde beispielsweise bereits 2019 im Kantonsspital Winterthur ein eigener Patientenserviceschalter eingerichtet, damit Fragen von Patientinnen und Patienten, die während eines Spitalaufenthalts auftauchen können, direkt vor Ort beantwortet werden. Zudem begleitet SWICA alle Halbprivat- und Privatversicherten bei einem Spitalaufenthalt vom Zeitpunkt der Kostengutsprache bis sie nach dem Eingriff sicher wieder zu Hause sind. Rochat fügt an: «Corona hat uns vor Augen geführt, dass Gesundheit wirklich alles ist. Dies werden wir auch bei den Vertragsverhandlungen stets vor Augen haben.»
Begleitung bei einem Spitalaufenthalt
SWICA-Kunden mit einer halbprivaten oder privaten Spitalversicherung können vor, während und nach ihrem Spitalaufenthalt eine persönliche Betreuung in Anspruch nehmen. Ihnen wird seitens SWICA ein Ansprechpartner zur Verfügung gestellt, der für alle Fragen rund um den Spitalaufenthalt kontaktiert werden kann.