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SWICA unterstützt dein regelmässiges Engagement in den Bereichen Entspannung und Wohlbefinden mit grosszügigen Beiträgen von bis zu 900 Franken (mehr erfahren) pro Jahr. Unterstützt werden:
- Kurse: Yoga, Atemgymnastik, Tai-Chi, Heilpflanzenkurse
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Unsere SWICA-Kundenberaterinnen und -Kundenberater sind für dich da. Gemeinsam definieren wir deinen optimalen Versicherungsschutz:
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Der Wechsel zu SWICA bedeutet für dich fast keinen Aufwand. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater kümmern sich um alles Formelle – auch um die Kündigung bei deiner aktuellen Versicherung.
Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie stellt die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sicher.
Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung erhältst du Leistungen, welche die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) nicht oder nur teilweise abdeckt. Komplementärmedizin, Fitness, Impfungen, Zahnbehandlungen, Brillen und vieles mehr: Mit den Zusatzversicherungen von SWICA ergänzt du deine Grundversicherungen nach deinen individuellen Bedürfnissen und erhältst dadurch attraktive Beiträge an Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen..
Es werden grundsätzlich zwei Kategorien von Zusatzversicherungen unterschieden: Ambulatorische Krankenpflegezusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen.
Eine Spitalversicherung ist eine Zusatzversicherung (Spitalzusatzversicherung), die dir je nach Modell mehr Freiheit bei der Wahl des Spitals oder der behandelnden Ärztin und des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin bietet.
Da die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch ist, muss jede in der Schweiz wohnhafte Person in die Grundversicherung aufgenommen werden, es besteht eine Aufnahmepflicht.
Im Gegensatz zur Grundversicherung ist die Krankenversicherung frei, die Aufnahme eines Versicherten in der Zusatzversicherung zu akzeptieren. Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung ist es erforderlich, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Dieser ermöglicht es der Krankenversicherung zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen, abgelehnt oder mit einem Ausschluss in der Versicherungsdeckung (bereits bestehende Krankheiten) angenommen wird. Wichtig: Kündige den Vertrag deines bisherigen Versicherers erst, wenn du die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers erhalten hast.
Nein, grundsätzlich können die Grund- und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Jedoch ergeben sich durch die Kombination von beiden Versicherungen bei SWICA Vorteile.
SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.
Die Grundversicherung (Krankenpflegeversicherung) basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss dem KVG müssen alle Krankenversicherungen in der Schweiz dieselben Leistungen in der Grundversicherung anbieten.
Die Zusatzversicherungen werden durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) reguliert. Dieses Gesetz schreibt nur die Grundzüge vor, nicht aber die einzelnen Leistungen. Deshalb sind die Leistungen von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden.
Ja, sofern du bei der Arbeitslosenkasse angemeldet bist, bist du über die SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktiere den für dich zuständigen SWICA-Kundendienst für ein persönliches Beratungsgespräch.