Unfall ein- oder ausschliessen
Wenn Sie in der Grundversicherung den Unfall ein- oder ausschliessen wollen, können Sie es uns online melden.
Hinweis zum Unfall-Ausschluss
Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind alle Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, automatisch durch diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Sie können die Unfalldeckung bei der obligatorischen Grundversicherung ausschliessen und sparen 7% der Grundversicherungsprämie. Für alle anderen Personen ist der Unfalleinschluss bei ihrer Krankenversicherung obligatorisch.