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Ambulante Zusatzversicherungen als Ergänzung zur Grundversicherung

Mit den ambulanten Zusatzversicherungen von SWICA erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz und schliessen die Lücken der Grundversicherung.

Zusatzversicherung online abschliessen

Stellen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz einfach online zusammen – mit wenigen Klicks zum Online-Abschluss.

Ambulante Zusatzversicherungen COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE als Basis

COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE sind die Basis für Ihre ambulanten Zusatzversicherungen. COMPLETA FORTE bietet Ihnen im Vergleich zu COMPLETA TOP noch grosszügigere Leistungen bei komplementärmedizinischen Behandlungen, Brillen und Kontaktlinsen sowie Notfalltransporten und Such- und Bergungsaktionen. Zusätzlich profitieren Sie durch COMPLETA FORTE von attraktiven Beiträgen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention.

COMPLETA TOP und COMPLETA FORTE im Vergleich

Leistungen aus der Grund­versi­cherung
Leistungen aus der Zusatz­versiche­rung COMPLETA TOP
Leistungen aus der Zusatz­versiche­rung COMPLETA FORTE
Mutterschaft
  • Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kosten­betei­ligung
  • Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Zusätzlich Stillgeld pro Kind CHF 200.–
Zusätzlich Stillgeld pro Kind CHF 200.– plus 90% bis CHF 300.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik
Komplementärmedizin
Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin (Details Kosten­betei­ligung)

Bis CHF 80.–/Std. bei SWICA-anerkannten Ärzten und Therapeuten (Details Kostenbeteiligung)

Bis CHF 120.–/Std. bei SWICA-anerkannten Ärzten und Therapeuten (Details Kostenbeteiligung)

Gesundheitsförderung und Prävention
90% bis CHF 500.– pro Jahr, max. CHF 300.– pro Vorsorgeart (gemäss separater Liste)
Brillen oder Kontaktlinsen
CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungs­verordnung, Details Kosten­betei­ligung)
90% der Optikerrechnung, bis CHF 200.– pro 3 Jahre, nicht kumulierbar mit Leistungen aus der Grund­versicherung
90% der Optikerrechnung, bis CHF 900.– pro 3 Jahre, nicht kumulierbar mit Leistungen aus der Grund­versicherung
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
  • Notfall-/Verlegungstransporte zusammen mit der Grundversicherung (Schweiz): 90% bis CHF 20'000.– pro Jahr
  • Such-/Bergungsaktionen (Schweiz): bis CHF 20'000.– pro Jahr
  • Such-/Bergungsaktionen und Notfalltransporte (Ausland): bis CHF 50'000.– pro Jahr
  • Notfall-/Verlegungstransporte zusammen mit der Grundversicherung (Schweiz): TOP: 90% bis CHF 100'000.– pro Jahr
  • Such-/Bergungsaktionen (Schweiz): bis CHF 100'000.– pro Jahr
  • Such-/Bergungsaktionen und Notfalltransporte (Ausland): bis CHF 150'000.– pro Jahr

Bitte beachten Sie, dass Sie entweder COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessen können.

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

Erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz zusätzlich

Damit Sie von weiteren ambulanten Zusatzversicherungen profitieren können, müssen Sie entweder COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessen.

Häufige Fragen zu ambulanten Zusatzversicherungen

Welche Medikamente werden von der Krankenkasse bezahlt?

Wird Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) von der Krankenkasse bezahlt?

Was zahlt die Krankenkasse an Brillen?

Was zahlt die Krankenkasse an Kinderbrillen?

Bezahlt die Krankenkasse Kontaktlinsen?

Beiträge an Ihre Gesundheitsförderung bis CHF 1'300.–*

Profitieren Sie von grosszügigen Beiträgen an Ihre Gesundheitsförderung. Abhängig von den gewählten Zusatzversicherungen unterstützt Sie SWICA mit bis zu CHF 1'300.–* pro Jahr. COMPLETA PRAEVENTA ist nur mit COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessbar.

*So berechnet sich Ihr Präventionsbeitrag:
COMPLETA FORTE: 90% der Kosten bis max. CHF 500.–, pro Vorsorgeart bis CHF 300.–
COMPLETA PRAEVENTA: 50% der Kosten bis max. CHF 500.–, pro Vorsorgeart bis CHF 300.–
OPTIMA: 90% der restlichen Kosten bis CHF 300.–
freundliche Kundenberaterin

Wir beraten Sie gerne

Wünschen Sie weitere Informationen zu SWICA oder eine individuelle Beratung? Der Kundendienst ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns per Telefon +41 58 800 99 33 oder senden Sie uns eine Nachricht mit dem nachfolgenden Kontaktformular.

Jetzt Beratung anfordern Prämie berechnen
So setzt sich der Prämienrabatt zusammen
Der BENEVITA-Rabatt basiert auf Ihrem individuell erreichten Punktestand, der in der App ersichtlich ist. Details zum BENEVITA Bonusprogramm sind in den Besonderen Bedingungen beschrieben. Durch das Absolvieren von Challenges sammeln Sie Punkte. Um vom höchsten BENEVITA-Rabatt profitieren zu können, müssen alle drei Rabattstufen eingelöst werden. Dies entspricht 2'500 Punkten.

Zusatzversicherungen COMPLETA TOP
COMPLETA FORTE
HOSPITA
(exkl. HOSPITA ALLGEMEIN)
Rabattstufe 1: 300 Punkte 5% Rabatt 5% Rabatt
Rabattstufe 2: plus 700 Punkte 5% Rabatt 10% Rabatt
Rabattstufe 3: plus 1'500 Punkte 5% Rabatt 15% Rabatt

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