Ambulante Zusatzversicherungen als Ergänzung zur Grundversicherung

Mit den ambulanten Zusatzversicherungen von SWICA erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz und schliessen die Lücken der Grundversicherung.

Zusatzversicherung online abschliessen

Stellen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz einfach online zusammen – mit wenigen Klicks zum Online-Abschluss.

Ambulante Zusatzversicherungen COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE als Basis

COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE sind die Basis für Ihre ambulanten Zusatzversicherungen. COMPLETA FORTE bietet Ihnen im Vergleich zu COMPLETA TOP noch grosszügigere Leistungen bei komplementärmedizinischen Behandlungen, Brillen und Kontaktlinsen sowie Notfalltransporten und Such- und Bergungsaktionen. Zusätzlich profitieren Sie durch COMPLETA FORTE von attraktiven Beiträgen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention.

Bitte beachten Sie, dass Sie entweder COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessen können.

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

Erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz zusätzlich

Damit Sie von weiteren ambulanten Zusatzversicherungen profitieren können, müssen Sie entweder COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessen.

Häufige Fragen zu ambulanten Zusatzversicherungen

Grundsätzlich werden nur Medikamente von der Krankenkasse bezahlt, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben wurden. Damit die Kosten aus der Grundversicherung gedeckt sind, muss ein Medikament zwingend auf der Spezialitätenliste aufgeführt oder nach einer verschriebenen Rezeptur gemäss Arzneimittelliste mit Tarif hergestellt worden sein. Welche Arzneimittel dazugehören, entscheidet das Bundesamt für Gesundheit.

Darüber hinaus beteiligt sich SWICA aus den ambulanten Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und COMPLETA FORTE in folgenden Fällen an Medikamenten:

  • Von SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten verordnete homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Präparate
  • Medizinisch indizierte Arzneimittel (innerhalb der Indikation), welche nicht von der Grundversicherung übernommen werden
Voraussetzung für die Kostenübernahme von Traditioneller Chinesischer Medizin ist, dass die Behandlung von einer ausgebildeten Ärztin oder einem ausgebildeten Arzt durchgeführt wird. Sie müssen zudem über einen Fähigkeitsausweis für alternative Methoden verfügen.

Ist dies nicht der Fall, können Ambulantversicherungen die Lücken zur Grundversicherung schliessen. SWICA beteiligt sich aus den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP, COMPLETA FORTE und OPTIMA an den Kosten der komplementärmedizinischen Behandlung. Dafür muss eine SWICA-anerkannte Therapeutin oder Therapeut die Behandlung durchführen.
Aus der Grundversicherung bezahlt SWICA jährlich CHF 180.– bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Bei Erwachsenen sieht das Krankenversicherungsgesetz grundsätzlich keine Beiträge an Brillen vor.

Für umfassender Leistung empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung mit Beiträgen an Brillen und Kontaktlinsen abzuschliessen. SWICA unterstützt aus den Ambulantversicherungen COMPLETA TOP, COMPLETA FORTE, OPTIMA und SUPPLEMENTA mit umfassenden Beiträgen.
SWICA bezahlt aus der Grundversicherung bis zum vollendeten 18. Altersjahr jährlich CHF 180.– an Kontaktlinsen und Kinderbrillen. Höhere Beiträge sind nur bei sehr starken Sehfehlern oder bei Erkrankungen vorgesehen.

Für noch umfassendere Beiträge empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung. SWICA bietet mit COMPLETA TOP, COMPLETA FORTE, OPTIMA und SUPPLEMENTA Ambulantversicherungen mit unterschiedlich hohen Leistungen an.
SWICA bezahlt aus der Grundversicherung jährlich bis zu CHF 180.– für Kontaktlinsen und Brillen bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Es empfiehlt sich bei Kinder und Erwachsenen, den Abschluss einer Ambulantversicherung zu prüfen. SWICA unterstützt aus COMPLETA TOP, COMPLETA FORTE, OPTIMA und SUPPLEMENTA mit grosszügigen Beiträgen an Kontaktlinsen und Brillen.

Beiträge an Ihre Gesundheitsförderung bis CHF 1'300.–*

Profitieren Sie von grosszügigen Beiträgen an Ihre Gesundheitsförderung. Abhängig von den gewählten Zusatzversicherungen unterstützt Sie SWICA mit bis zu CHF 1'300.–* pro Jahr. COMPLETA PRAEVENTA ist nur mit COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessbar.

*So berechnet sich Ihr Präventionsbeitrag:
COMPLETA FORTE: 90% der Kosten bis max. CHF 500.–, pro Vorsorgeart bis CHF 300.–
COMPLETA PRAEVENTA: 50% der Kosten bis max. CHF 500.–, pro Vorsorgeart bis CHF 300.–
OPTIMA: 90% der restlichen Kosten bis CHF 300.–
freundliche Kundenberaterin

Versicherungsberatung bis 21 Uhr

Profitieren Sie von einer umfassenden Versicherungsberatung: Die SWICA-Mitarbeitenden beantworten Ihre Fragen gerne von Montag bis Freitag, telefonisch auch nach Feierabend bis 21 Uhr. Auf Wunsch auch mittels Online-Videoberatung. Telefon: +41 58 800 99 33

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So setzt sich der Prämienrabatt zusammen
Der BENEVITA-Rabatt basiert auf Ihrem individuell erreichten Punktestand, der in der App ersichtlich ist. Details zum BENEVITA Bonusprogramm sind in den Besonderen Bedingungen beschrieben. Durch das Absolvieren von Challenges sammeln Sie Punkte. Um vom höchsten BENEVITA-Rabatt profitieren zu können, müssen alle drei Rabattstufen eingelöst werden. Dies entspricht 2'500 Punkten.

Zusatzversicherungen COMPLETA TOP
COMPLETA FORTE
HOSPITA
(exkl. HOSPITA ALLGEMEIN)
Rabattstufe 1: 300 Punkte 5% Rabatt 5% Rabatt
Rabattstufe 2: plus 700 Punkte 5% Rabatt 10% Rabatt
Rabattstufe 3: plus 1'500 Punkte 5% Rabatt 15% Rabatt