Die Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung – Ihre Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten.
Bei einer medizinischen Fehlbehandlung stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob sich der Gang zu einer Anwältin oder einem Anwalt lohnt. Die hohen Kosten und die unsicheren Erfolgsaussichten halten viele davon ab, ihr Recht einzufordern. Mit einer Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung brauchen Sie sich darüber keine Sorgen zu machen. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Sicherheit und finanzielle Unterstützung.
Umfassende Beratung
Der Gesundheitsrechtsschutz unterstützt Sie umfassend bei rechtlichen Problemen, Fragen und Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit stehen. Dazu gehören insbesondere:
- Rechtsschutzfälle mit Unfallverursacherinnen und Unfallverursachern
- Differenzen mit medizinischen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern
- Unterstützung bei Ansprüchen gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicherungen
- Rechtsschutzfälle mit übrigen Versicherungsgesellschaften
Leistungen im Überblick
Die Gesundheitsrechtsschutzversicherung gewährt bei Rechtsschutzfällen im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung folgende Leistungen:- Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
- Bezahlung bis max. CHF 300'000.– (ausserhalb Europa bis CHF 150'000.–) pro Fall
- Übernahme der Kosten von beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
- Übernahme der Kosten von beauftragten Expertisen
- Übernahme der zu Lasten des Versicherten gehenden Verfahrens- und Gerichtskosten
- Übernahme der an die Gegenpartei zu entrichtenden Entschädigung
Haben Sie Fragen?
Die SWICA-Mitarbeitenden freuen sich auf Ihren Kontakt. Der telefonische Kundenservice steht Ihnen jederzeit zur Verfügung – auch nach den offiziellen Bürozeiten und am Wochenende: +41 58 800 99 33Jetzt Beratung anfordern