Gästeversicherung – der Versicherungsschutz für Ihre Gäste aus dem Ausland
Bei Besuch aus dem Ausland möchten wir alles tun, damit sich unsere Gäste in der Schweiz wohlfühlen. Dazu gehört auch die Vorsorge für unerwartete Ereignisse. Denn ein Unfall oder eine Erkrankung Ihrer ausländischen Gäste kann eine empfindliche finanzielle Belastung darstellen. Mit der Gästeversicherung sind Ihre Besucher umfassend gegen Krankheit und Unfall abgesichert.
Geltungsbereich und Leistungen im Überblick
Die Gästeversicherung eignet sich für:
- Angehörige und Freunde mit offiziellem Wohnsitz im Ausland, die bei Ihnen zu Besuch sind.
- Besucher, die sich mit einem Schengen-Visum vorübergehend in der Schweiz aufhalten. Die Gästeversicherung bietet die nötige Deckung für den Erhalt des Visums.
Mit der Gästeversicherung erhalten Sie – bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme – bei Krankheit oder Unfall die folgenden Leistungen:
- Kosten für Medikamente, Arztbesuche und Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung
- medizinisch begleitete Nottransporte an den Wohnort im Ausland
- im Todesfall die Rückführung an den letzten Wohnort
Die Versicherung gilt für die Dauer, die in der Versicherungspolice festgelegt ist – maximal sechs Monate pro Aufenthalt. Optional kann für die Besucher ein Zusatz-SOS-Schutz (Übernahme Reisekosten bei vorzeitigem Aufenthaltsabbruch durch Krankheit oder Unfall) mitversichert werden. Falls für die ausländischen Gäste nur eine Unfalldeckung benötigt wird, bietet sich der Abschluss einer Unfall-Heilungskostenversicherung an.
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