Gesundheitsrechtsschutz: Unterstützung im Streitfall

Eine fehlerhafte Behandlung im Spital, Differenzen mit der Unfallversicherung oder eine Arztrechnung für Leistungen, die nie erbracht wurden: Die Gesundheitsrechtsschutzversicherung von SWICA unterstützt Versicherte bei rechtlichen Problemen, Fragen und Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit stehen.
«Die Fälle, bei denen wir Versicherte unterstützen, sind sehr vielfältig: Das reicht von Verkehrsunfällen, Hundebissen, falsch verabreichten Medikamenten oder falsch gemessener Blutgruppe über eine zu spät gestellte Krebsdiagnose bis hin zu einem fälschlich amputierten Bein», erklärt Markus Ganzke, Leiter Haftpflicht-/Versicherungsrecht bei Coop Rechtsschutz. Letztere ist Rechtsträgerin der Gesundheitsrechtsschutzversicherung von SWICA. Meistens gehe es im Bereich Gesundheitsrechtsschutz jedoch um Streitigkeiten mit Versicherungen: «Zwei Drittel aller Fälle beziehen sich auf das Sozialversicherungsrecht, wobei davon etwa ein Drittel die Invalidenversicherung (IV) und ein Drittel Unfallversicherungen betreffen. Der Rest betrifft zum Beispiel Krankenversicherungen, Pensionskassen oder die AHV», ergänzt Ganzke. Immer wieder unterstützen seine Mitarbeitenden die Versicherten auch bei Forderungen gegenüber Haftpflichtversicherungen. «In dem Bereich geht es bei über 60 Prozent um Ansprüche gegenüber Ärztinnen und Ärzten.»

Ganz unabhängig vom Sachverhalt stellt der Experte fest, dass die Angst vor hohen Prozess- und Anwaltskosten bei unsicheren Erfolgsaussichten viele Betroffene davon abhält, ihr Recht einzufordern. Die Gesundheitsrechtsschutzversicherung von SWICA unterstützt Versicherte mit Fachexpertise und durch finanzielle Sicherheit. Die Kosten von beauftragten Rechtsanwälten oder Expertisen sowie allfällige Gerichts-, Verfahrens- oder Prozesskosten sind bis zu einem Betrag von 300 000 Franken gedeckt. Mehr Informationen unter: swica.ch/rechtsschutz 

Die Gesundheitsrechtsschutzversicherung ist insbesondere hilfreich bei

  • Rechtsfällen mit Unfallverursacherinnen und Unfallverursachern
  • Differenzen mit Ärztinnen und Ärzten oder Zahnärztinnen und Zahnärzten
  • Ansprüchen gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicherungen
  • Rechtsfällen mit übrigen Versicherungsgesellschaften

14.05.2024 / aktuell 2-2024