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Tanzen lohnt sich

SWICA unterstützt Ihre präventiven und gesundheitsfördernden Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden. Weil Tanzen geistig und körperlich fit hält, beteiligt sich SWICA jährlich mit einem Beitrag von bis zu CHF 900 (mehr erfahren) an Ihren Tanzkursen und Privatlektionen bei den von SWICA anerkannten Tanzlehrern und Tanzschulen sowie an Ihrem TVS-Mitgliederbeitrag.

Verzeichnis aller SWICA-anerkannten Tanzlehrer und Tanzschulen 

Tanzbeitrag

Berechnung

SWICA unterstützt Sie aus der Zusatzversicherung COMPLETA FORTE mit 90% der Kosten, jedoch mit maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. Aus COMPLETA PRAEVENTA werden zusätzlich 50% der Kosten bis 300 Franken pro Jahr übernommen. Die Zusatzversicherung OPTIMA deckt 90% der darüberhinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So kann sich ein Tanzbeitrag bis 900 Franken pro Jahr ergeben. Zur Veranschaulichung der SWICA-Beteiligung dient Ihnen das nachfolgende Berechnungsbeispiel:

Berechnungsbeispiel
Jährliche Tanzkurskosten inkl. TVS-Mitgliedschaft CHF 700.–
Beitrag aus COMPLETA FORTE CHF 300.–
Beitrag aus COMPLETA PRAEVENTA•• CHF 200.–
Beitrag aus OPTIMA••• CHF 180.–
Ihre Kosten CHF   20.–
90% der Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 700.– bis max. CHF 300.–)
••50% der Kosten bis max. CHF 300.– (50% von CHF 400.– bis max. CHF 300.–)
•••90% der restlichen Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 200.– bis max. CHF 300.–)


So beantragen Sie Ihren Tanzbeitrag

Senden Sie bitte eine Rechnungskopie der Tanzkurskosten und/oder Ihrer TVS-Mitgliedschaft an Ihren SWICA-Kundendienst – per Post oder portofrei mit der mySWICA-App. Nach erfolgter Prüfung und Freigabe erhalten Sie den Beitrag auf Ihr Konto gutgeschrieben.