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Grenzgänger Versicherung häufige Fragen

FAQ – Informationen Grenzgänger Krankenversicherung und Unfallversicherung

Für eine individuelle Beratung sind die SWICA Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne persönlich für Sie da.

FAQ Grenzgänger – Allgemeines

Wer ist Grenzgänger?

Wo muss sich ein Grenzgänger krankenversichern?

Welche Fristen sind bei einer Befreiung einzuhalten und welche Besonderheiten zu beachten?

Kann ich mich auch nachträglich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Kann ich mich nachträglich der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellen?

Ab wann muss ich mich als neuer Grenzgänger in der Schweiz versichern?

Können die Familienmitglieder eines Grenzgängers auch in der Schweiz versichert werden?

In welchen Ländern dürfen Grenzgänger medizinische Leistungen beziehen?

Wie erfolgt die Leistungsabwicklung?

Was passiert, wenn ich mich nicht mittels dem Formular S1 im Wohnland registriere?

Wie sind die Kündigungsfristen geregelt?

Habe ich ein ausserordentliches Kündigungsrecht im Falle eines Zuzugs in die Schweiz?

Habe ich ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz?

FAQ Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland

Welche Versicherungslösung bietet SWICA für Grenzgänger aus Deutschland an?

Was bedeutet das Urteil des Bundesgerichts 9C_801/2014 vom 10. März 2015?

Benötige ich eine zusätzliche Pflegeversicherung in Deutschland?

Was bedeutet das „getrennte Optionsrecht der Familienangehörigen“?

Wie sind meine Kinder zu versichern?

Was passiert mit meinem Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit?

Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich den Status Grenzgänger verliere?

Wie muss ich mich versichern, wenn ich das Rentenalter erreiche?

Interessiert an erstklassigen Leistungen und attraktiven Prämien?

Willkommen bei SWICA. Erstellen Sie sich Ihre Offerte online oder kontaktieren Sie uns direkt. Unsere Spezialisten für Grenzgängerversicherungen beraten Sie individuell kompetent telefonisch, online oder persönlich in unseren Geschäftsstellen in der ganzen Schweiz.

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SWICA Agentur Grenzgänger
Aeschenvorstadt 56
4010 Basel
Telefon +41 61 270 62 61

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr

SWICA – mehrfach die Nr. 1 in Kundenzufriedenheit

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