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Grenzgängerversicherung Schweiz

STANDARD EU – die Grundversicherung für Grenzgänger

Die Grenzgänger-Versicherungslösung von SWICA sorgt grenzüberschreitend für zuverlässigen Schutz im In- und Ausland. Grenzgänger aus Deutschland mit Arbeitsort in der Schweiz profitieren von einer umfassenden Versicherungslösung mit bestem Preis-Leistungs-Verhältnis.
STANDARD EU Grundversicherung für Grenzgänger
Ambulante Behandlungen, Schulmedizin
Volle Deckung bei Behandlungen durch Vertragsarzt und anerkannten Medizinalpersonen wie Chiropraktoren oder Hebammen (Details Kosten­betei­ligung)
Medikamente
Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten mit ärztlicher Verordnung
Spitalaufenthalt
Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Erwerbskantons gemäss dessen Tarif (Details Kosten­betei­ligung)
Komplementärmedizin
Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, ärztliche Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Erwerbskantons bei bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin (Details Kosten­betei­ligung)
Medizinische Check-ups
Vorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre (Details Kosten­betei­ligung)
Mutterschaft
Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung; Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Impfungen
Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung (Details Kosten­betei­ligung)
Hauskrankenpflege
Beratung, Behandlungs /Grundpflege von anerkannten Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern (Details Kosten­betei­ligung)
Badekuren
CHF 10.– pro Tag, maximal 21 Tage pro Jahr (Details Kosten­betei­ligung)
Psychotherapie
Psychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (Details Kosten­betei­ligung)
Brillen oder Kontaktlinsen
CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung, Details Kosten­betei­ligung)
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen (Details Kosten­betei­ligung)
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
Auslandsbehandlung
Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU-/EFTA-Raum (Details Kosten­betei­ligung)
Zahnbehandlungen, Dentalhygiene
Bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt; Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht (Details Kosten­betei­ligung)

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

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SWICA Agentur Grenzgänger
Aeschenvorstadt 56
4010 Basel
Telefon +41 61 270 62 61

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr

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