
STANDARD EU – die Grundversicherung für Grenzgänger
Die Grenzgänger-Versicherungslösung von SWICA sorgt grenzüberschreitend für zuverlässigen Schutz im In- und Ausland. Grenzgänger aus Deutschland mit Arbeitsort in der Schweiz profitieren von einer umfassenden Versicherungslösung mit bestem Preis-Leistungs-Verhältnis.
STANDARD EU Grundversicherung für Grenzgänger
Ambulante Behandlungen, Schulmedizin
Volle Deckung bei Behandlungen durch Vertragsarzt und anerkannten Medizinalpersonen wie Chiropraktoren oder Hebammen (Details Kostenbeteiligung)
Medikamente
Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten mit ärztlicher Verordnung
Spitalaufenthalt
Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Erwerbskantons gemäss dessen Tarif (Details Kostenbeteiligung)
Komplementärmedizin
Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, ärztliche Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Erwerbskantons bei bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin (Details Kostenbeteiligung)
Medizinische Check-ups
Vorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre (Details Kostenbeteiligung)
Mutterschaft
Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung; Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Impfungen
Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung (Details Kostenbeteiligung)
Hauskrankenpflege
Beratung, Behandlungs /Grundpflege von anerkannten Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern (Details Kostenbeteiligung)
Badekuren
CHF 10.– pro Tag, maximal 21 Tage pro Jahr (Details Kostenbeteiligung)
Psychotherapie
Psychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (Details Kostenbeteiligung)
Brillen oder Kontaktlinsen
CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung, Details Kostenbeteiligung)
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen (Details Kostenbeteiligung)
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
- 50% bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte (Details Kostenbeteiligung)
- 50% bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz (Details Kostenbeteiligung)
Auslandsbehandlung
Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU-/EFTA-Raum (Details Kostenbeteiligung)
Zahnbehandlungen, Dentalhygiene
Bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt; Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht (Details Kostenbeteiligung)

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Telefon +41 61 270 62 61
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