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Spitalversicherung halbprivat oder privat weltweite Gültigkeit

Die obligatorische Grundversicherung

Der Abschluss einer Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Mit der Grundversicherung wird sichergestellt, dass die grundlegenden medizinischen Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft abgedeckt sind. Der Leistungsumfang wird im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt und ist somit bei allen Krankenversicherern identisch.

Eine obligatorische Grundversicherung muss für jede Person individuell abgeschlossen werden, unabhängig von Alter, Zivilstand oder Einkommen. Die Prämien werden von der jeweiligen Person und nicht vom Arbeitgeber entrichtet.

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Wählen Sie Ihr individuelles SWICA FAVORIT Grundversicherungs-Modell und profitieren Sie von attraktiven Prämienrabatten. Die Prämien der Grundversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsmodell, Prämiengebiet, Alter und Franchise. *Ihre persönliche Prämie und die finanziellen Vorteile der FAVORIT-Modelle sehen Sie im Prämienrechner.

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Franchise und Selbstbehalt 

Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet jeden Versicherten in der Schweiz, sich an den eigenen Gesundheitskosten zu beteiligen, die für Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Medikamente etc. anfallen. Dies geschieht über die jährliche Franchise und den Selbstbehalt.

Die Franchise wird bei Versicherungsabschluss gewählt und beträgt bei Erwachsenen zwischen CHF 300.– und CHF 2'500.–. Für Kinder sind tiefere Franchisen wählbar. Nach Erreichen des Franchisebetrags übernimmt der Versicherte zusätzlich den Selbstbehalt, sprich 10% der Gesundheitskosten, selber. Der Selbstbehalt übersteigt den Betrag von CHF 700.– pro Kalenderjahr jedoch nie. Bei Kindern liegt der maximale Selbstbehalt bei CHF 350.–.


Unfalldeckung 

Ob Sie eine Unfalldeckung benötigen ist abhängig von Ihrem Arbeitspensum. Die Unfalldeckung muss in die Grundversicherung eingeschlossen werden, falls Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten oder nicht erwerbstätig sind.

Sind Sie mindestens acht Stunden pro Woche fest angestellt, sind Sie durch den Arbeitgeber automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Sie profitieren von einer reduzierten Versicherungsprämie, da Sie die Unfalldeckung aus der Grundversicherung ausschliessen können.

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Wünschen Sie eine Beratung oder eine Offerte? Sie erreichen unseren Kundendienst rund um die Uhr und 7 Tage die Woche unter: +41 58 800 99 43 oder +41 52 244 28 28.

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