Menu
Krankenkasse für Zuzüger in die Schweiz

Zusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung können Sie Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende zusätzliche Gesundheitsleistungen versichern, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt werden.

Flexibel und leistungsstark – die Zusatzversicherungen von SWICA

Mit der Zusatzversicherung COMPLETA TOP schliessen Sie die Lücken der obligatorischen Grundversicherung. Ob Komplementärmedizin, Kontaktlinsen oder Repatriierungskosten – Sie sind finanziell umfassend abgesichert.

Die Leistungen im Überblick:

  • Umfassender Versicherungsschutz bei Notfällen in der Schweiz: Such- / Bergungskosten bis CHF 20'000.– Notfall- / Verlegungstransporte zusammen mit den Leistungen aus der Grundversicherung bis CHF 20'000.– pro Kalenderjahr
  • Umfassender Versicherungsschutz bei Notfällen im Ausland: medizinisch notwendige Behandlungs- und Repatriierungskosten, Such- / Bergungskosten bis CHF 20'000.– und Notfalltransporte bis CHF 50'000.– pro Kalenderjahr
  • Weltweite telefonische Gesundheitsberatung und Personen-Assistance
  • Umfassende Leistungen für Therapiemethoden der Komplementärmedizin
  • Übernahme von nicht durch die Grundversicherung vergüteten Medikamenten, inkl. homöophatischer, phytotherapeutischer und anthroposophischer Präparate
  • Bis CHF 200.– für Brillen und Kontaktlinsen pro 3 Kalenderjahre
    50% der Kosten bis CHF 10'000.– pro Kalenderjahr für Zahnstellungskorrekturen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  • Umfangreiche Zusatzleistungen für Haushalthilfen, medizinische Hilfsmittel sowie ärztlich verordnete Badekuren
  • Das BENEVITA-Bonusprogramm belohnt Ihren aktiven und gesunden Lebensstil mit attraktiven Prämienrabatten von bis zu 15% (mehr erfahren) auf die Zusatzversicherungen COMPLETA TOP, COMPLETA FORTE und HOSPITA.

Die Zusatzversicherung COMPLETA PRAEVENTA ergänzt die Zusatzversicherung COMPLETA TOP optimal. Sie erhalten attraktive Beiträge an Ihre Gesundheitsförderung und Prävention.

Die Leistungen im Überblick:

  • 50% bis CHF 500.– für Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung (z.B. Fitnesscenter, Ernährungsberatung, Yoga und zahlreiche Sportverbände) pro Kalenderjahr
  • Bis CHF 200.– für Schutzimpfungen pro Kalenderjahr
  • Bis CHF 500.– für medizinische Check-ups zur Früherkennung von Krankheiten pro drei Kalenderjahre

Die Zusatzversicherung SUPPLEMENTA ergänzt die Zusatzversicherung COMPLETA TOP optimal. Sie profitieren von grosszügigen Beiträgen für Brillen und Kontaktlinsen.

Die Leistungen im Überblick:

  • Bis CHF 500.– für Brillen und Kontaktlinsen pro drei Jahre
  • Bis CHF 700.– für Hilfsmittel pro Kalenderjahr
  • Schweiz: Bis zu CHF 40'000.– pro Kalenderjahr 
    Ausland: Bis zu CHF 70'000.– pro Kalenderjahr

OPTIMA ist die weltweite Privatversicherung mit besonderen Extras für gehobene Ansprüche. Sie bietet zusätzliche Leistungen in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung von SWICA und zu den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE und COMPLETA PRAEVENTA.

Die Leistungen im Überblick:

 

  • Volle Deckung für ambulante schulmedizinische Behandlungen – weltweit
  • Volle Deckung für ambulante komplementärmedizinische Therapiebehandlungen bei SWICA-anerkannten Therapeuten (in Ergänzung zu COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE)
  • 90% bis CHF 1'300.–* für Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung (z.B. Fitnesscenter, Ernährungsberatung, Yoga und zahlreiche Sportverbände) pro Kalenderjahr
  • Bis CHF 1'200.– für Ihre Brille oder Kontaktlinsen pro drei Kalenderjahre (in Ergänzung zu COMPLETA TOP/COMPLETA FORTE)
  • 90% der Kosten für Schutzimpfungen und medizinische Check-ups zur Früherkennung von Krankheiten, betraglich unbegrenzt (in Ergänzung zu COMPLETA PRAEVENTA)
  • Grosszügige Leistungen für Bade- und Erholungskuren, Haushalthilfen und medizinische Hilfsmittel

 

* SWICA unterstützt Sie aus der Zusatzversicherung COMPLETA FORTE mit 90% der Kosten, jedoch mit maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart). Aus COMPLETA PRAEVENTA werden zusätzlich 50% der Kosten bis 500 Franken pro Jahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart) übernommen. Die Zusatzversicherung OPTIMA deckt 90% der darüberhinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Präventionsbeiträge bis 1’300 Franken pro Jahr ergeben.

Zähne können schmerzen, auch finanziell. Mit DENTA bleiben Ihre Zähne und Ihr Portemonnaie stets gesund.

Je nach gewählter Versicherungsvariante bezahlt SWICA zwischen CHF 500.– und CHF 2'000.– im Jahr, zum Beispiel an Behandlungen wie:

  • Kontrolluntersuchungen
  • Dentalhygiene
  • Zahnärztliche Behandlungen

Zahnstellungskorrekturen sind bei Kindern und Jugendlichen beinahe zum Normalfall geworden und sehr teuer. Bis zum vollendeten 25. Altersjahr unterstützt SWICA Sie bei Zahnstellungskorrekturen deshalb mit CHF 1'000.– bis CHF 4'000.– im Jahr. Das entspricht dem doppelten Betrag der versicherten Summe.

Noch mehr Prämien sparen dank Ihrem gesunden Lebensstil

Frau beim Joggen im Wald
BENEVITA Bonusprogramm und Gesundheitsplattform
Als SWICA-Versicherter können Sie dem BENEVITA Bonusprogramm beitreten und dank Ihrem gesunden Lebensstil von einem Prämienrabatt von bis zu 15% (mehr erfahren) auf die Zusatzversicherungen COMPLETA TOP, COMPLETA FORTE und HOSPITA profitieren.
Zudem erhalten Sie regelmässig nützliche und interessante Tipps rund ums Thema Gesundheit. Das Bonusprogramm ist kostenlos.
So setzt sich der Prämienrabatt zusammen
Der BENEVITA-Rabatt basiert auf Ihrem individuell erreichten Punktestand, der in der App ersichtlich ist. Details zum BENEVITA Bonusprogramm sind in den Besonderen Bedingungen beschrieben. Durch das Absolvieren von Challenges sammeln Sie Punkte. Um vom höchsten BENEVITA-Rabatt profitieren zu können, müssen alle drei Rabattstufen eingelöst werden. Dies entspricht 2'500 Punkten.

Zusatzversicherungen COMPLETA TOP
COMPLETA FORTE
HOSPITA
(exkl. HOSPITA ALLGEMEIN)
Rabattstufe 1: 300 Punkte 5% Rabatt 5% Rabatt
Rabattstufe 2: plus 700 Punkte 5% Rabatt 10% Rabatt
Rabattstufe 3: plus 1'500 Punkte 5% Rabatt 15% Rabatt

Einfach und schnell – berechnen Sie Ihre Krankenversicherungs-Prämie online

Wünschen Sie eine Beratung oder eine Offerte? Sie erreichen unseren Kundendienst rund um die Uhr und 7 Tage die Woche unter: 0800 80 90 83 oder +41 52 244 28 28.

Persönlich beraten lassen

Das Krankenversicherungssystem der Schweiz

Wer muss eine Grundversicherung abschliessen?

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine obligatorische Grundversicherung abschliessen. 

Familien müssen für jedes Familienmitglied, egal welchen Alters, eine eigene Grundversicherung abschliessen.

Zurück zur Übersicht


Ab wann muss ich eine Krankenversicherung abschliessen?

Nachdem Sie sich auf der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, haben Sie drei Monate Zeit, um sich bei einem Krankenversicherer für die obligatorische Grundversicherung anzumelden. Da der Versicherungsschutz bereits mit Ihrer Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle beginnt, ist die Prämie für die Grundversicherung ab diesem Monat geschuldet. Es kann daher vorkommen, dass Sie mit der ersten Rechnung mehr als eine Monatsprämie bezahlen müssen.

Zurück zur Übersicht


Welche Leistungen sind in der Grundversicherung gedeckt?

Die gedeckten medizinischen Leistungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Versicherungsanbietern identisch. Für die Versicherungsgesellschaften besteht die Pflicht, jeden Antrag auf eine Grundversicherung anzunehmen.

Zurück zur Übersicht


Muss ich mich an den Gesundheitskosten beteiligen?

Ja, in der Schweiz besteht die Pflicht, sich an den eigenen Gesundheitskosten zu beteiligen. Dies geschieht über die Franchise sowie den Selbstbehalt. Als Franchise wird die jährliche Summe bezeichnet, die der Versicherte für entstandene Leistungen zu übernehmen hat. Die Höhe der Franchise kann selbst gewählt werden. Die Höhen der wählbaren Franchisen sind gesetzlich festgelegt und liegen für Erwachsene zwischen CHF 300.– und CHF 2500.–. Ist der Franchisebetrag erreicht, übernimmt der Versicherte zusätzlich den Selbstbehalt, sprich 10% der Gesundheitskosten, selber. Der Selbstbehalt übersteigt den Betrag von 700 Franken pro Kalenderjahr jedoch nie. Bei einer Franchise von CHF 300.– betragen die selbst zu tragenden Gesundheitskosten folglich maximal CHF 1000.–. Bei Kindern sind Franchise und Selbstbehalt niedriger. Je höher die Franchise ist, desto tiefer fällt die monatliche Prämie aus.

Zurück zur Übersicht


Wie wähle ich die richtige Franchise?

Die Wahl der richtigen Franchise hängt von den zu erwartenden Gesundheitskosten ab. Je höher eine Franchise gewählt wird, desto tiefer fällt die monatliche Versicherungsprämie aus. Wer folglich tiefe Heilungskosten erwartet, wählt meist eine hohe Franchise und hält so die Versicherungskosten niedrig. Die Höhen der wählbaren Franchisen sind gesetzlich festgelegt und liegen für Erwachsene zwischen CHF 300.– und CHF 2500.–.

Zurück zur Übersicht


Wie entstehen die unterschiedlichen Prämien in der Grundversicherung, wenn die Leistungen bei allen Versicherungen doch gleich sind?

Die Grundversicherung bietet allen Versicherten den gleichen Leistungsumfang. Die Prämienhöhe ist abhängig vom Wohnort des Versicherten und dem Alter. Je nach Grundversicherungsmodell können die Versicherungskosten jedoch deutlich reduziert werden.

Zurück zur Übersicht


Wer bezahlt die Krankenversicherungsprämie?

Anders als in anderen Ländern werden die Prämien vollumfänglich vom Versicherten selbst bezahlt. Je nach Versicherung kann der Versicherte wählen, in welchem Zahlungsrhythmus er bezahlen möchte.

Zurück zur Übersicht


Was passiert, wenn die Anmeldefrist von drei Monaten ab Anmeldung in der Schweiz versäumt wird?

Wird die Frist von drei Monaten versäumt, so wird Ihnen von der Wohngemeinde ein Pflichtkrankenversciherer zugewiesen. Zudem wird ein Prämienzuschlag erhoben.

Zurück zur Übersicht



Deckt die Grundversicherung Behandlungskosten in meinem Heimatland?

Medizinische Behandlungen können Sie nur in der Schweiz durchführen lassen, auch wenn die Kosten im Heimatland geringer sind.

Zurück zur Übersicht


Wie werden die Kosten von der Versicherung rückerstattet?

Im Normalfall wird die Arztrechnung direkt von der Arztpraxis an die Krankenversicherung geschickt. Dafür müssen Sie bei der Anmeldung beim Arzt die Versichertenkarte vorzeigen. Es ist auch möglich, dass die Arztpraxis die Rechnung an Sie schickt. Die bereits von Ihnen beglichene Rechnung können Sie der Krankenversicherung einreichen. Bei Anspruch auf eine Rückerstattung wird Ihnen diese von der Krankenversicherung überwiesen. 

Zurück zur Übersicht


Wo erhalte ich Informationen, welche Leistungen durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt sind?

Jede Krankenversicherung gibt Ihnen gerne Auskunft über die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Fordern Sie bei der Krankenversicherung Ihrer Wahl eine Beratung an.

Zurück zur Übersicht


Wie kann ich selbst bezahlte Leistungen von der Versicherung zurückfordern?

In der Regel können selbst bezahlte Rechnungen postalisch oder digital beim Krankenversicherer eingereicht werden. Die eingereichte Rechnung wird überprüft und bei Anspruch auf eine Rückvergütung wird Ihnen diese überwiesen. Der Prozess nimmt meist einige Tage in Anspruch. 

Zurück zur Übersicht

Wie bin ich in der Schweiz gesetzlich versichert?

In der Schweiz gibt es mehrere gesetzliche, soziale Versicherungen. Einen Überblick finden Sie auf unserem Merkblatt über die Sozialversicherungen der Schweiz. 

Zurück zur Übersicht

 
Muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden?

Nein, Zusatzversicherungen sind freiwillig und ergänzen die Leistungen der obligatorischen Grundversicherungen nach den individuellen Bedürfnissen jedes Versicherten.

Zurück zur Übersicht


Welche Leistungen werden mit einer Zusatzversicherung abgedeckt?

Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen aus der Grundversicherung nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherten. Durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden beispielsweise Leistungen im Bereich Komplementärmedizin, Kosten für Brillen- und Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen und vieles mehr. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, die für Sie passende Zusatzversicherung zu finden.

Zurück zur Übersicht


Ab wann kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden?

Eine Zusatzversicherung kann jederzeit abgeschlossen werden.

Zurück zur Übersicht


Wie wird eine Zusatzversicherung abgeschlossen?

Am besten kann Sie ein Versicherungsberater unterstützen. Er stellt Ihnen eine individuelle und für Sie passende Offerte zusammen. Für den Abschluss einer Zusatzversicherung wird meistens eine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Der eingereichte Versicherungsantrag wird von der Krankenversicherung überprüft. Die Annahme wird in der Regel schriftlich mitgeteilt. Eine Krankenversicherung hat das Recht, einen Antrag komplett anzunehmen, unter Ausschluss von gewissen Leistungen anzunehmen oder ganz abzulehnen. 

Zurück zur Übersicht


Kann eine Krankenversicherung meinen Antrag für eine Zusatzversicherung ablehnen?

Ja, die Krankenversicherer dürfen einen Antrag für eine Zusatzversicherung teilweise (mit Leistungsausschlüssen) oder ganz ablehnen. Die Grundversicherung kann jedoch immer abgeschlossen werden. 

Zurück zur Übersicht


Muss eine Spitalversicherung abgeschlossen werden?

Nein, nur die Grundversicherung ist nach dem Krankenversicherungsgesetz für jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch.

Zurück zur Übersicht


In welchen Spitälern wird man behandelt, wenn man keine Spitalversicherung abgeschlossen hat?

Grundsätzlich dürfen Sie sich in jedem Spital in der Schweiz behandeln lassen. Haben Sie keine Spitalversicherung abgeschlossen, werden die Kosten nur soweit übernommen, wie die gleiche Behandlung im Wohnkanton kostet. Da die Behandlungskosten von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, können dadurch für den Versicherten Mehrkosten anfallen. Einzige Ausnahme: Die benötigte Behandlung wird im Wohnkanton nicht angeboten.

Zurück zur Übersicht


Mit welchen Kosten muss ich bei einem Aufenthalt im Spital rechnen?

Bei Abschluss einer Spitalversicherung wählen Sie Ihren Selbstbehalt zwischen CHF 0.– und 5'000.–, mit dem Sie sich an den Gesundheitskosten bei einer Spitalbehandlung beteiligen. 
SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.

Zurück zur Übersicht