SWICA ist an deiner Seite
Wir unterstützen dich mit Angeboten für Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden, damit du ein gesundes Leben führen kannst.
SWICA bietet dir noch viel mehr Vorteile. Jetzt entdecken
Grosszügige Beiträge für deine Gesundheit
SWICA unterstützt dein regelmässiges Engagement in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden mit Beiträgen von bis zu 1'300 Franken (mehr erfahren) pro Jahr.
Aerobic, Aqua-Fit oder Klettern – Angebote für deine Fitness und Ernährung
Dazu gehören:
- Fitnessabos und Fitnesskurse
- Aktivmitgliedschaften in Sportverbänden wie z. B. Tennis oder Klettern
- Ernährungsberatung
- Personal Training
Yoga, Sauna oder Qigong – Angebote für dein Wohlbefinden und deine Entspannung
Dazu gehören:
- Kurse: Yoga, Atemgymnastik, Tai-Chi, Heilpflanzenkurse
- Behandlungen: Ayurveda-Massage, Shiatsu, Musiktherapie
- Bäder & Saunen: Halbjahres- und Jahresabos für Hallen- und Thermalbäder sowie Saunen
Alle unterstützen Aktivitäten findest du auf der Liste Gesundheitsförderung und Prävention.
So berechnet sich der Präventionsbeitrag von bis zu 1'300 Franken:
- Zusatzversicherung COMPLETA FORTE: 90% der Kosten, jedoch mit maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart).
- Zusatzversicherung COMPLETA PRAEVENTA: zusätzlich 50% der Kosten bis 500 Franken pro Jahr (bis 300 Franken pro Vorsorgeart).
- Zusatzversicherung OPTIMA: deckt 90% der darüberhinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr.
Prämie schnell und einfach online berechnen
Ob Grund- oder Zusatzversicherung: Stelle deine individuelle Versicherungslösung zusammen und berechne auch direkt deinen persönlichen BENEVITA Bonusprogramm-Rabatt von bis zu 15% (mehr erfahren) auf ausgewählte Zusatzversicherungen.
Unsere SWICA-Kundenberaterinnen und -Kundenberater sind für dich da – jetzt auch von Montag bis Freitag nach Feierabend bis 21 Uhr. Gemeinsam definieren wir deinen optimalen Versicherungsschutz:
- Persönliche Beratung in der SWICA-Agentur in deiner Nähe
- Telefonisch erreichbar: Gratisnummer 0800 80 90 83
- Schriftliche Kontaktaufnahme
Der Wechsel zu SWICA bedeutet für dich fast keinen Aufwand. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater kümmern sich um alles Formelle – auch um die Kündigung bei deiner aktuellen Versicherung.
Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie stellt die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sicher.
Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung erhältst du Leistungen, welche die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) nicht oder nur teilweise abdeckt. Komplementärmedizin, Fitness, Impfungen, Zahnbehandlungen, Brillen und vieles mehr: Mit den Zusatzversicherungen von SWICA ergänzt du deine Grundversicherungen nach deinen individuellen Bedürfnissen und erhältst dadurch attraktive Beiträge an Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen..
Es werden grundsätzlich zwei Kategorien von Zusatzversicherungen unterschieden: Ambulatorische Krankenpflegezusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen.
Eine Spitalversicherung ist eine Zusatzversicherung (Spitalzusatzversicherung), die dir je nach Modell mehr Freiheit bei der Wahl des Spitals oder der behandelnden Ärztin und des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin bietet.
Da die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch ist, muss jede in der Schweiz wohnhafte Person in die Grundversicherung aufgenommen werden, es besteht eine Aufnahmepflicht.
Im Gegensatz zur Grundversicherung ist die Krankenversicherung frei, die Aufnahme eines Versicherten in der Zusatzversicherung zu akzeptieren. Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung ist es erforderlich, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Dieser ermöglicht es der Krankenversicherung zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen, abgelehnt oder mit einem Ausschluss in der Versicherungsdeckung (bereits bestehende Krankheiten) angenommen wird. Wichtig: Kündige den Vertrag deines bisherigen Versicherers erst, wenn du die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers erhalten hast.
Nein, grundsätzlich können die Grund- und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Jedoch ergeben sich durch die Kombination von beiden Versicherungen bei SWICA Vorteile.
SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an, wodurch die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer liegt.
Die Grundversicherung (Krankenpflegeversicherung) basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss dem KVG müssen alle Krankenversicherungen in der Schweiz dieselben Leistungen in der Grundversicherung anbieten.
Die Zusatzversicherungen werden durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) reguliert. Dieses Gesetz schreibt nur die Grundzüge vor, nicht aber die einzelnen Leistungen. Deshalb sind die Leistungen von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden.
Ja, sofern du bei der Arbeitslosenkasse angemeldet bist, bist du über die SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktiere den für dich zuständigen SWICA-Kundendienst für ein persönliches Beratungsgespräch.