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Therapeutenverzeichnis Krankenversicherung SWICA

FAQ Tarif 590

Fragen und Antworten zum Tarif 590 und zum Rechnungsstandard der Komplementärmedizin

A – Allgemeine Fragen

1 Ändert sich für mich als Therapeutin oder Therapeut etwas an der Registrierung bei den Registrierungsstellen?

2 Kann ich den Tarif 590 und den Rechnungsstandard auch für Krankenversicherer verwenden, die nicht zur Arbeitsgruppe des «Versichererteams Komplementärmedizin» gehören?

3 Ich gehöre keinem Verband an und/oder habe kein eidgenössisches Diplom erlangt. Muss ich trotzdem meine Rechnungen umstellen?

4 Was mache ich, wenn ich zwei verschiedene ZSR-Nummern habe?

5 Es wurde keine neue Version des bestehenden Rechnungsformulars veröffentlicht. Welche Version des Rechnungsformulars muss ich verwenden?

6 Ich arbeite in einer Gruppenpraxis bzw. in einem Institut mit eigener ZSR-Nr. Welche Nummer muss im Briefkopf für den Leistungserbringer genannt werden? Wie muss die Rechnung erfasst werden wenn mehrere Therapeuten einen Patienten behandeln?

7 Muss jetzt der Preis immer gleichbleiben? Geht es nicht, dass 90 Min. Behandlung prozentual günstiger sind wie 45 Min. oder 60 Min. (z.B. 60 Min. kosten CHF 120.– aber 90 Min. CHF 160.– statt CHF 180.–)?

8 Ich bin sehbehindert


B – Fragen zur Handhabung und zur technischen Anwendung des Rechnungsformulars

1 Wie kann ich mit dem Tarif 590 Untersuchungen oder Befunderhebungen am Patienten abrechnen?

2 Wie verrechne ich Leistungen, für die im Tarif 590 keine Tarifpositionen vorhanden sind?

3 Werden Leistungen im Tarif 999 (Freitext) demnach nicht vom Versicherer vergütet?

4 Wie soll ich diese 5-Minuten-Schritte des Tarifs 590 verstehen?

5 Wie rechne ich meinen bisherigen Honoraransatz um und passe ihn an den Rechnungsstandard und den Tarif 590 an?

6 Bleiben die Tarifziffern über die nächsten Jahre immer die gleichen?

7 Aufgrund der Anamnese habe ich festgestellt, dass ich mit meinen Kompetenzen die Patientin mit ihrem Krankheitsbild nicht behandeln kann und sie weiterweisen muss. Wie rechne ich diese Behandlung/Konsultation ab? Und wird diese vergütet?

8 Welche Verrichtungen kann ich unter der Tarifziffer 1200 abrechnen?

9 Kann ich Besprechungen/Koordination mit Ärzten und anderen Gesundheitsfachpersonen mit dem Tarif 590 abrechnen?

10 Wie soll ich die Tarifziffer 1146 anwenden?

11 Wie soll ich die Tarifziffer 1021 anwenden?

12 Welche Verrichtungen beinhaltet die Faszientherapie, die unter der Tarifziffer 1213 abgerechnet wird?

13 Ich kann den MwSt.-Anteil im Rechnungsformular nicht nachvollziehen. Wie setzt sich der Betrag zusammen?


C – Fragen zum Tarif und zur Abrechnung von Leistungen

1 Wie kann ich Arzneimittel der Komplementärmedizin abrechnen?

2 Ich bin TCM-Therapeutin mit eidgenössischem Diplom. Bei der Registrierungsstelle bin ich aner-kannt für Akupunktur, Tuina, Schröpfen, Moxibustion und Phytotherapie nach TCM. Ist 1085 oder 1208 die richtige Tarifposition für TCM-Arzneimitteltherapie? Wird die Position 1205 ausleitende Verfahren zum Beispiel für ausleitendes Schröpfen gebraucht?

3 Ich bin als Naturheilpraktikerin oder Naturheilpraktiker beim EMR unter der Methodengruppe 131 registriert. Zu dieser Registratur gehören verschiedene Therapien u.a. auch die Massagepraktiken, welche ich bis dato immer mit der Nummer 221 Massagepraktiken abgerechnet habe. Ich kann aber unter den Tarifziffern die Massagepraktiken nicht finden. Da ich nicht als med. Masseurin registriert bin, kann ich die Tarifziffer 1062 klassische Massage so nicht abrechnen, oder? Wie soll ich ab jetzt meine Massagebehandlungen abrechnen?

4 Wie kann ich Laborleistungen der Komplementärmedizin abrechnen?

5 Ich arbeite mit Phytotherapie, Schüsslersalzen und Spagyrik. Wie muss ich diese Behandlungen mit Tarif 590 korrekt abrechnen?

6 Welche Tarifziffer muss ich für die Abrechnung von Spagyrik verwenden?

7 Ich bin Homöopathin oder Homöopath und verwende aufgrund meiner homöopathischen Ausrichtung auch Phytotherapeutika. Mit welcher Tarifziffer kann ich diese verrechnen?

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