FAQ Tarif 590
A – Allgemeine Fragen
Pro Therapeut bzw. Patient ist eine Rechnung zu erstellen. Sollten mehrere Therapeuten den gleichen Patienten behandeln, so muss pro Therapeut eine separate Rechnung erstellt werden.
Für Sehbehinderte ab einem nachgewiesenen Visus von 0,3 oder weniger, ist zudem eine Ausnahmeregelung möglich. Bitte melden Sie sich unter therapeuten@concordia.ch unter Angabe ihrer ZSR-Nr. und einem Nachweis Ihres Visus.
B – Fragen zur Handhabung und zur technischen Anwendung des Rechnungsformulars
Wenn sich der Umfang dieser Anamnese in einem adäquaten Rahmen bewegt (Richtwert je nach Methode und Krankenversicherer 30 Minuten, vereinzelt 1 Stunde oder länger) wird diese Leistung durch die Versicherer des Versichererteams Komplementärmedizin vergütet.
Sobald die Anamnese methoden- oder fachrichtungsspezifische Aspekte und Angaben beinhaltet, ist die Tarifziffer der entsprechenden Methode oder Fachrichtung zu verwenden.
Das Aktenstudium oder Besprechungen, die in Zusammenhang mit der Erstellung von Berichten stehen, können nicht unter dieser Ziffer abgerechnet werden.
Da die Einwirkzeit keine therapeutische Leistung beinhaltet, wird für diesen Zeitraum im Rahmen ei-ner wirtschaftlichen Behandlung vom Versichererteam Komplementärmedizin und CAMsuisse ein stark reduzierter Honoraransatz erwartet, der sich in erster Linie an den laufenden Kosten (Raum-miete, Strom, Wasser, Material etc.) zu orientieren hat. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben müssen Therapeuten mit individuellen Massnahmen der Versicherer rechnen.
C – Fragen zum Tarif und zur Abrechnung von Leistungen
«Produktname bzw. Verwendungszweck, Hersteller, Menge (z.B. Packungsgrösse) und die Darrei-chungsform», zum Beispiel «UMCKALOABO Lösung, Schwabe, 50 ml» bzw. «Phytotherapeutika Hus-ten, Hänseler, 50 ml»
Diese Regelung gilt auch für kantonal registrierte Heilmittel, Hausspezialitäten, Mischungen der TCM oder Ayurveda oder AdHoc hergestellte Arzneimittel.
Sofern Sie bei einem Patienten das Arzneimittel der klassischen Homöopathie aus medizinischen Grün-den nicht nennen können, schreiben Sie bitte «Homöopathikum, Potenz, Hersteller, Menge und die Darreichungsform (z.B. 1 Dosis)».
Der Tarif 590 enthält grundsätzlich Verrichtungen d.h. Handlungen der Therapeuten rund um den Patienten. Die Heilmittel selbst müssen separat abgerechnet werden.
Die Position 1208 «Arzneimitteltherapie, pro 5 Minuten» ist eine Sammelposition für verschiedene Arzneimittelanwendungen, die sowohl von Naturheilpraktikerinnen oder Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom als auch mit dem Zertifikat OdA AM angewendet werden (komplementärmedizinische Arzneimitteltherapie (Therapie, Verordnung, Mittelwahl), wie Phytotherapie, funktionelle Homöopathie, Bachblüten, Spagyrik, Biochemie nach Schüssler, etc.). Falls Sie kein eidg. Diplom haben und z.B. Phytotherapie anwenden, steht Ihnen die Tarifziffer 1085 «Phytotherapie, pro 5 Minuten» zur Verfügung.
Die Position 1205 «Ausleitende Verfahren pro 5 Minuten» beinhaltet: Aderlass, Blutegel, Baunscheidtieren, Guasha, Purgieren, Rödern, Schröpfen, Brechverfahren (vamana), Purgieren (virecana), Darmspülung (niruha basti, matra basti), Aderlass (rakta-mokshana), Blutegel (jalauka), Nasenspülung (nasya), Augenbehandlung (akshi-/netra tarpana), Ohrfüllung (karna-purana), Kauterisation (agni-karma).
In der korrekten Handhabung der Positionen unterstützt Sie auch Ihr Fachverband bzw. die Berufsorganisationen.
Ihre Registrierung dient den Versicherern primär zur Prüfung, ob Sie für die entsprechende Therapie qualifiziert und anerkannt sind.
Als registrierte Therapeutin der Methodengruppe 131, Untermethode 221, stehen Ihnen im Tarif 590 folgende Tarifpositionen zur Verfügung: 1062 Klassische Massage, pro 5 Min., 1052 Fussreflexzonen-Therapie pro 5 Min., 1134 Reflexzonentherapie, pro 5 Min., 1033 Colon-Massage, pro 5 Min., 1073 Muskelreflexzonenmassage, pro 5 Min.
«ZSR-Nr. oder Name und Ort durchführendes Labor, Ausgangsmaterial, durchgeführte Untersuchung» Zum Beispiel "ZSR-Nr. XY, Stuhl, Transglutaminase-AK"
Wenn Sie nicht im Besitz eines eidg. Diploms für Naturheilpraktiker/in oder Inhaber/in des Zertifikats OdA AM sind, verwenden Sie die Tarifziffern für die Einzeltherapieformen, z.B. Tarifziffer 1022 für Bachblüten-Therapie, Tarifziffer 1085 für Phytotherapie, etc.
Wenn Sie aufgrund der homöopathischen Fachrichtungskompetenzen ein Phytotherapeutikum verordnen, rechnen sie die Behandlung unter der Tarifziffer 1127 ab, das Phytotherapeutikum unter der Tarifziffer 1310 mit den entsprechenden Angaben gemäss FAQ Frage/Antwort C1 (Produktname bzw. Verwendungszweck, Hersteller, Menge (z.B. Packungsgrösse) und die Darreichungsform.
Wenn Sie nicht im Besitze des eidg. Diploms für Naturheilpraktiker/Zertifikats OdA AM sind, verwenden Sie die Tarifziffer 1085 für phytotherapeutische Leistungen. Für die Verrechnung der Phytotherapeutika verwenden Sie Tarifziffer 1310, die Tarifziffer 1208 steht Ihnen nicht zur Verfügung.