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Psychotherpeuten Informationen Krankenversicherung SWICA

Infopoint für Psychotherapeuten

Mit der Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) per 1. Juli 2022 hat der Gesetzgeber den Zugang für qualitätsgeprüfte, bezahlbare, psychotherapeutische Leistungen für alle Versicherten erleichtert.

SWICA setzt sich für Ihre Versicherten mit psychischen Problemen ein, damit sie einen einfachen und schnellen Zugang zur Psychotherapie bei qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten erhalten. Ein solcher Zugang soll sowohl über die Grund- als auch über die Zusatzversicherung möglich sein.

Häufige Fragen zur Grundversicherung

Wie werden psychotherapeutische Leistungen aus der Grundversicherung abgerechnet?

Können Leistungen auch aus der Zusatzversicherung vergütet werden, wenn eine Zulassung für die OKP vorliegt?

Warum können keine Leistungen aus der Zusatzversicherung vergütet werden, wenn eine OKP-Zulassung vorliegt?

Welcher Tarif wird für die psychologische Psychotherapie vergütet?

Wie werden Leistungen von Personen in Weiterbildung vergütet?

Wie erhalte ich eine KVG-Zulassung bzw. ZSR-Nummer?

Benötigen meine Klientinnen und Klienten eine ärztliche Verordnung für eine Kostenübernahme aus der Grundversicherung?

Häufige Fragen zur Zusatzversicherung

Welche Voraussetzungen müssen zur Anerkennung als SWICA-anerkannte Psychotherapeutin bzw. SWICA-anerkannter Psychotherapeut erfüllt sein?

Wie kann ich die SASIS-Zahlstellennummer für Psychotherapie VVG beantragen?

Wieso bin ich nun nicht mehr SWICA-anerkannte Psychotherapeutin bzw. SWICA-anerkannter Psychotherapeut, obwohl ich dies im Frühling 2024 noch war?

Ist eine Neuaufnahme auf der SWICA-Liste anerkannter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne ZSR-Nummer Psychotherapie VVG möglich?

Unter welchen Voraussetzungen werden psychotherapeutische Behandlungen aus der Zusatzversicherung übernommen?

Wie können Leistungen der Psychotherapie aus den Zusatzversicherungen abgerechnet werden?

Bin ich als SWICA-anerkannte Psychotherapeutin / SWICA-anerkannter Psychotherapeut frei in der Preisfestsetzung für meine erbrachten psychotherapeutischen Leistungen, auch wenn ich den Tarif 20S anwende?

Gibt es eine Rechnungsvorlage für die Abrechnung?

Wie viel bezahlt SWICA an psychotherapeutische Behandlungen aus den Zusatzversicherungen?

Ich bin Psychologin / Psychologe. Kann ich ebenfalls auf die Liste der SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen / SWICA-anerkannten Psychotherapeuten aufgenommen werden?

Beteiligt sich SWICA an den Kosten von psychologischer Beratung bzw. Coaching?

Benötigt meine Klientin oder mein Klient eine ärztliche Verordnung für eine Kostenübernahme aus der Zusatzversicherung?

Warum wurde die Behandlung bei meinem Klienten nicht rückerstattet?

Kontaktformular

Haben Sie auf Fragen oder ein Anliegen und in den FAQ keine Antwort gefunden? Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da.

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