Infopoint für Psychotherapeuten
SWICA setzt sich für Ihre Versicherten mit psychischen Problemen ein, damit sie einen einfachen und schnellen Zugang zur Psychotherapie bei qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten erhalten. Ein solcher Zugang soll sowohl über die Grund- als auch über die Zusatzversicherung möglich sein.
Häufige Fragen zur Grundversicherung
Häufige Fragen zur Zusatzversicherung
- Eidg. anerkannte Psychotherapeutin / Eidg. anerkannter Physchotherapeut
- Gemäss KVG Art. 36 keine Zulassung zur Grundversicherung
- SASIS-Zahlstellennummer für Psychotherapie VVG
Wichtig: die Anerkennung durch SWICA ist persönlich und nicht übertragbar. Die Leistungen sind nicht delegierbar. Alle über die eigene Anerkennung verrechneten Leistungen müssen durch die registrierte bzw. anerkannte Person erbracht worden sein.
- Voraussetzung für eine Anerkennung durch SWICA im Rahmen der Psychotherapie VVG ist der Besitz einer ZSR-Nummer für Psychotherapie VVG.
- Die ZSR-Nummer für die Zusatzversicherung können Sie direkt bei SASIS beantragen. Details sind hier zu finden.
- Sobald die Anerkennung mittels ZSR-Nummer für Psychotherapie VVG vorliegt, sind keine weiteren Schritte notwendig. SWICA erhält von SASIS regelmässig die aktuellen Daten. Allfällige Namens- oder Adressänderungen sollten den Registrierungsstellen direkt gemeldet werden.
- SWICA vergibt keine ZSR-Nummern
Eine Kostenbeteiligung aus der Zusatzversicherung an psychotherapeutischen Behandlungen erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Ärztliche Anordnung
- Leistungserbringung durch SWICA-anerkannte Psychotherapeutin bzw. SWICA anerkannter Psychotherapeut
- Behandlung entspricht den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW)
Abrechnungen für Leistungen der Psychotherapie aus den Zusatzversicherungen müssen mittels Software-Programm oder mit dem SWICA-Rechnungsformular erstellt werden. Zusätzlich müssen folgende Angaben auf der Rechnung vorhanden sein:
- SWICA-Tarif: 20S
- SWICA-Tarifziffer: 20010
- Tarifbezeichnung: Psychotherapie VVG - Einzelbehandlung
Rechnungsvorlage Psychotherapie VVG
- COMPLETA TOP / COMPLETA FORTE: 90 Prozent der Kosten, bis höchstens 50 Franken pro Sitzung für maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr
- OPTIMA: zusätzlich 25 Franken pro Sitzung für maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr
Es kann verschiedene Gründe geben, warum der Versicherungsnehmer keine Rückerstattung erhalten hat:
- Der betroffene Kunde verfügt zum Zeitpunkt der Behandlung über keine Zusatzversicherung für psychotherapeutische Behandlungen (COMPLETA TOP / COMPLETA FORTE und / oder OPTIMA).
- Der betroffene Kunde hat einen Versicherungsausschluss auf das behandelte Beschwerdebild (beim Abschluss der Versicherung vereinbart).
- Der betroffene Kunde hat eine Leistungssperre bei SWICA (unbezahlte Rechnungen).
Aus Datenschutzgründen ist es uns verboten Leistungserbringern gegenüber Auskunft über die Gründe für eine Nicht-Auszahlung geben. Bei Unklarheiten zur Rückerstattung stehen wir unseren Kunden gerne für Auskünfte zur Verfügung.