Studie zeigt hohe Behandlungskosten nach CAR-T Zelltherapie

Eine neue Studie zeigt hohe Folgekosten für Patientinnen und Patienten nach einer CAR-T Zelltherapie zur Behandlung des grosszelligen B-Zell Lymphom (LBCL). Neben den Gesundheitsausgaben untersuchte die Studie auch das Gesamtüberleben von Patientinnen und Patienten anhand von anonymisierten Abrechnungsdaten aus der obligatorischen Krankenversicherung (OKP).

Eine neue Studie, veröffentlicht im Swiss Medical Weekly, beschreibt erstmals die Gesundheitsausgaben sowie das Gesamtüberleben von Patientinnen und Patienten nach einer CAR-T Behandlung anhand von anonymisierten Abrechnungsdaten aus der obligatorischen Krankenversicherung (OKP). Die Studie wurde unter der Federführung von SWICA durch die Krankenversicherer Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, ÖKK, Sanitas, SWICA, Sympany, und Visana durchgeführt. Gemeinsam versichern diese Unternehmen rund 78 Prozent der Grundversicherten in der Schweiz. Wissenschaftlich begleitet wurde die Studie durch Mark Pletscher und Niklaus Meier vom Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik der Berner Fachhochschule.

Hohe zusätzliche Behandlungskosten nach einer CAR-T Zelltherapie

Laut der Studie betrugen die durchschnittlichen Ausgaben in den Monaten drei bis 14 nach der Zelltherapie 8000 bis 10 000 Franken pro Monat. 40 bis 50 Prozent dieser Folgekosten fielen im stationären Bereich an, was auf einen hohen Anteil Patientinnen und Patienten in Spitalpflege hinweist. Die gesamten durch die OKP und die Kantone bezahlten Ausgaben zwischen einem Monat vor bis 24 Monate nach der CAR-T Behandlung betrugen rund 215 000 Franken pro behandelte Person. In dieser Summe sind die Ausgaben für die CAR-T Zelltherapie nicht enthalten.

Knapp 50 Prozent Überlebenswahrscheinlichkeit nach 24 Monaten

Die geschätzte Überlebenswahrscheinlichkeit nach 24 Monaten betrug 48 Prozent, und bestätigt somit die Erwartungen aus den Zulassungsstudien. Vier der 81 Patientinnen und Patienten (5 Prozent) verstarben im ersten Monat nach der Therapie, neun Patientinnen oder Patienten (11 Prozent) mussten von der CAR-T Behandlung bis zu ihrem Tod im Spital verbleiben.

Die erwähnte Überlebenswahrscheinlichkeit von 48 Prozent ist deutlich höher als die Überlebenswahrscheinlichkeit von 17 Prozent bei älteren Therapiealternativen. Die Vergleichbarkeit der Schweizer Patientenpopulationen mit älteren Studien aus dem Ausland ist allerdings nicht gegeben und der Einsatz zahlreicher Folgetherapien, teils mit ebenfalls neuartigen Therapieansätzen, erschwert eine Beurteilung des Zusatznutzens der CAR-T Zelltherapie.

Studie wirft Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis auf

Aus Sicht der Krankenversicherer bestätigt die Studie einerseits, dass CAR-T Zelltherapien zur Behandlung von LBCL einen patientenrelevanten Nutzen bringen und die 24-Monate Überlebensrate erhöhen. Anderseits zeigen die hohen Kosten in den Folgemonaten, dass die Krankheitslast für einen Grossteil der Patientinnen und Patienten erheblich bleibt. Daher stellt sich die Frage nach der Rechtfertigung für die gegenüber den Therapiealternativen deutlich höheren Preise.

CAR-T Zelltherapie allein reicht nicht

«Die hohen Preisforderungen werden oft damit begründet, dass bei CAR-T Zelltherapien nach der Einmalbehandlung keine weiteren Behandlungskosten mehr anfallen. Die Studie bestätigt jedoch unsere Erfahrung, dass dies kaum je der Fall ist», sagt Daniel Lo Verdi, Leiter Fachführung Medizin bei SWICA und Mitglied der Verhandlungsgruppe der Krankenversicherer mit den Herstellern für CAR-T Therapien.

Niklaus Meier von der Berner Fachhochschule betont, dass es oft schwierig ist, den patientenrelevanten Zusatznutzen von neuartigen Therapien anhand der Zulassungsstudien zu beurteilen. «Die klinischen Studien haben sehr klare Ein- und Ausschlusskriterien und werden meist einarmig, also ohne randomisierte Vergleichsgruppe durchgeführt. Zudem sind die Beobachtungsdauern beschränkt. Für eine fundierte Nutzenbewertung ist es daher oft notwendig, dass nach der Zulassung auch Daten aus der echten Versorgung analysiert werden.»

Grundlagen für die gesellschaftliche Entscheidungsfindung schaffen

Die Krankenversicherer möchten mit dieser Veröffentlichung einen Beitrag zur Transparenz leisten und damit auch die gesellschaftliche Entscheidungsfindung bezüglich der Vergütung von hochpreisigen Therapien unterstützen. Es braucht jedoch weitere Forschung, um auch die Lebensqualität der Betroffenen zu beurteilen und den langfristigen Mehrwert gegenüber anderen Behandlungsoptionen einzuschätzen.

Die SWICA Gesundheitsorganisation ist mit rund 1,6 Mio. Versicherten und rund 30'000 Unternehmenskunden eine der führenden Kranken- und Unfallversicherungen der Schweiz mit einem Prämienvolumen von 5,3 Mrd. Franken. Das Angebot richtet sich an Privatkunden sowie Unternehmen und bietet umfassenden Versicherungsschutz für Heilungskosten und Lohnausfall bei Krankheit und Unfall. SWICA ist ein Gesundheitspartner, der mit überdurchschnittlicher Servicequalität auf ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot setzt. SWICA hat ihren Hauptsitz in Winterthur und ist in der ganzen Schweiz tätig.

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