Falsch abgerechnet
Covid-Versicherungsbetrug: So geht SWICA dagegen vor
In den letzten Jahren haben fast alle Schweizerinnen und Schweizer einen Corona-Tests gemacht, die meisten wohl mehrere pro Monat. Kaum jemand wird dabei penibel die Rechnung kontrolliert haben. Zum einen wurden die Tests vollumfänglich vom Bund übernommen, zum anderen sind die Rechnungen für einen Laien zugegebenermassen schwer verständlich aufgebaut: Die aufgeführten Positionen scheinen kryptisch und die verantwortlichen Leistungserbringer waren oft nicht diejenigen Personen, die den Test tatsächlich durchgeführt haben. In vielen Fällen haben die Versicherten noch nicht mal eine Rechnungskopie erhalten, die sie hätten kontrollieren können. Kein Wunder also, dass nun Schweizweit von tausenden falsch abgerechneten Covid-Tests die Rede ist.
Viele Verdachtsfälle gemeldet
Tatsächlich haben aber doch einige Versicherte die Rechnung hinterfragt. Bei SWICA gingen seit letztem Jahr hunderte Meldungen über unstimmige Abrechnungen ein. Die Fälle werden bei SWICA mittlerweile systematisch aufgenommen und durch die Abteilung für Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch bearbeitet. «Es ist teilweise schwierig herauszufinden, ob es sich bei den vermeintlich falsch abgerechneten Covid-Tests um ein Missverständnis, einen Fehler oder tatsächlich betrügerische Absichten handelt. Aber dank unseren Analysen wissen wir nun bei bestimmten Fällen, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit Betrug dahintersteht. Diesen Fällen geht eine Taskforce unter der Leitung der Abteilung Versicherungsmissbrauchsbekämpfung im Detail nach», erklärt SWICA-Mediensprecherin Silvia Schnidrig.
Kontrolliert wird bei Unstimmigkeiten
Für die Aufdeckung von Verdachtsfällen ist das BVM auf die Mithilfe der Versicherten angewiesen. Denn SWICA erhält zwischen 30'000 und 50'000 Rechnungen pro Tag, von denen über 80 Prozent «dunkel» – also automatisch und ohne manuelle Kontrolle – verarbeitet werden. Nur wenn mit dem Aufbau der Rechnung oder der Tarifanwendung etwas nicht stimmt, wird diese ausgelenkt und von einem Mitarbeitenden kontrolliert. Ob sie inhaltlich richtig ist und die aufgeführten Leistungen so erbracht wurden, wissen nur die Versicherten. Darum ist es wichtig, dass sie ihre Rechnung kontrollieren. Spitäler, Ärztinnen, Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sind zudem verpflichtet, eine Kopie zur Verfügung zu stellen.
12.09.2022