Frühjahrssession 2023
Rückblick auf die gesundheitspolitischen Themen
Vom 27. Februar bis zum 17. März 2023 fand in Bundesbern die Frühjahrssession statt. Drei Wochen lang diskutieren die Eidgenössischen Räte – auch über verschiedene gesundheitspolitische Themen. Ann-Karin Wicki, Leiterin Public Affairs bei SWICA, ordnet die relevanten Geschäfte ein.
Reserven
Der Ständerat hat sich einmal mehr mit den Reserven der Krankenversicherer beschäftigt. Verschiedene Vorstösse verlangen einen obligatorischen Reserveabbau, sobald die Reserven mehr als 150 Prozent der Mindesthöhe betragen. Der Ständerat hat an seiner bisherigen Position festgehalten und einen obligatorischen Reserveabbau abgelehnt.
Bundesrat Alain Berset hielt vor dem Ständerat fest, dass die Reserven der Krankenkassen stark schwankten. Führe man einen Automatismus ein, könne dies zu Prämiensprüngen führen. Auf eine Frage von Nationalrat Christian Lohr hielt Bundesrat Berset fest, dass die Reserven der Krankenversicherer 2022 gemäss provisorischen Zahlen von 12 auf rund 9 Milliarden Franken gesunken seien. Als Gründe führte der Bundesrat den deutlichen Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenversicherung sowie die Verluste an den Kapitalmärkten an.
Kostenbremse-Initiative
Die Initiative fordert eine Einführung einer Kostenbremse im Gesundheitswesen. Die Mitte fordert, dass sich die Gesundheitskosten entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und der durchschnittlichen Löhne entwickeln. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil der vorgeschlagene Mechanismus zu starr ist.
Als indirekten Gegenvorschlag empfiehlt er, Kostenziele, das heisst Ziele für das maximale Kostenwachstum, in der sozialen Krankenversicherung einzuführen. Als Zweitrat hat nun auch der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Im Moment bestehen noch mehrere Differenzen zwischen National- und Ständerat, die nun bereinigt werden müssen.
Prämien-Entlastungs-Initiative
Die SP verlangt, dass keine versicherte Person mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen muss. Der Bundesrat empfiehlt auch bei dieser Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag. Er schlägt vor, die Finanzierung der Prämienverbilligung zu verbessern. Er will, dass die Kantone einen Mindestprozentsatz der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die im jeweiligen Kanton anfallen, übernehmen. Nachdem der Nationalrat dem Gegenvorschlag letztes Jahr zunächst zustimmte, lehnte in der Ständerat ab. In der Frühjahrssession hielt der Nationalrat an seinem Entscheid fest, er will weiterhin einen Ausbau des Systems der Prämienverbilligung. Sollte der Ständerat an seinem Entscheid festhalten und den Gegenvorschlag weiterhin ablehnen, wäre die Vorlage vom Tisch. Die Volksinitiative käme dann ohne Gegenvorschlag an die Urne.
20.03.2023