
Frühjahrssession: zweites Kostendämpfungspaket auf der Zielgeraden
Zweites Kostendämpfungspaket auf der Zielgeraden

Im Bereich der Versorgungsnetzwerke zeichnet sich eine Lösung ab. National- und Ständerat haben sich bisher darüber gestritten, ob die Netzwerke zur koordinierten Versorgung als neue Leistungserbringer ins Krankenversicherungsgesetz (KVG) aufgenommen werden sollen. Jetzt beantragt die ständerätliche Kommission ihrem Rat, dem Nationalrat zu folgen und die Netzwerke aus dem Paket zu streichen. Die integrierte Versorgung soll zwar weiterhin, aber nicht mit neuen Leistungserbringern gefördert werden.
SWICA setzt sich seit vielen Jahren für die integrierte Gesundheitsversorgung ein. Die Zusammenarbeit von Leistungserbringern in Netzwerken ist dabei ein zentraler Erfolgsfaktor. Netzwerke sollen von den Leistungserbringern gegründet und vorangetrieben werden. So können Netzwerke und Krankenversicherer Verträge aushandeln, die die Qualität sichern und fördern und gleichzeitig die Kostenkontrolle stärken. SWICA unterstützt daher die Empfehlung der ständerätlichen Kommission, auf die Einführung von Netzwerken als eigene Leistungserbringer zu verzichten.
Bei den Kostenfolgemodellen unterstützt SWICA die Forderungen der Branche nach einer transparenten Umsetzung durch eine Senkung der Preise auf der Spezialitätenliste. Eine jährliche Preisanpassung ist dabei zentral. Eine Erhöhung von Rabatten oder eine Rückerstattung an die Krankenversicherer soll nur dann stattfinden, wenn eine Preissenkung nicht zweckmässig ist.
Mitspracherecht der Kantone im Prämiengenehmigungsverfahren
Vor der Genehmigung der Krankenkassenprämien durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sollen die Kantone zu der für ihr Gebiet erstellten Kostenschätzung und zu den Prämieneingaben Stellung nehmen können. Das sieht die Vorlage vor, die vom Nationalrat als Zweitrat behandelt wird. Gemäss Bundesrat seien die Kantone am besten in der Lage, die Kostenschätzungen zu überprüfen.
Ausserdem sieht die Revision vor, dass bei Versicherten, deren Prämien vollständig durch die Kantone bezahlt werden, die Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen nicht mehr an sie selber, sondern an die Kantone erfolgt. Dies betrifft Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen oder Versicherte, die Prämienverbilligungen erhalten.
Die Vorlage baut die Kompetenzen der Kantone weiter aus. Obwohl sie auch festhält, dass der Prämiengenehmigungsprozess nicht verzögert werden darf, ist zu erwarten, dass es für die Krankenversicherer zu administrativem Mehraufwand und letztlich zu Verzögerungen im Prozess kommen wird. Dies zum Beispiel dann, wenn ein Kanton Fragezeichen bezüglich der Kostenschätzung hat und diese zuerst geklärt werden müssen.
Auch das zweite Anliegen wird, wenn die Umsetzung gemäss bundesrätlichem Vorschlag erfolgt, zu administrativem Mehraufwand führen. Die Krankenversicherer würden es deshalb begrüssen, wenn diese Revision im Parlament abgelehnt wird.

Erhöhung der Mindestfranchise
Nachdem sowohl National- als auch Ständerat die gleichlautenden Motionen ihrer jeweiligen Mitglieder Diana Gutjahr und Esther Friedli angenommen haben, müssen sich die Räte nun nochmals mit dem Thema der Erhöhung der Mindestfranchise beschäftigen. Beide Motionen verlangen, dass die Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anzupassen sei. Die ordentliche Franchise soll in Zukunft regelmässig auf die aktuelle Kostensituation in der Krankenpflegeversicherung abgestimmt werden.
Massnahmen, die die Selbstverantwortung der Menschen stärken, sind grundsätzlich zu unterstützen. Insbesondere weil der Kostenanteil an den Gesundheitskosten, den die Individuen selbst beeinflussen können, relativ betrachtet zu den Bruttokosten, gesunken ist. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob eine Erhöhung der Mindestfranchise wirklich zur Stärkung der Selbstverantwortung beiträgt, oder ob es sich um eine reine Umverteilungsmassnahme handelt. Die Versicherten müssen einen grösseren Anteil der medizinischen Behandlungen selbst finanzieren, während die Prämien entlastet werden. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, ob es sich um einen Einmaleffekt bei den Prämien handelt.
Daher wäre bei einer Umsetzung der Forderung sicherzustellen, dass Personen mit einem geringen Einkommen oder chronisch kranke Menschen nicht aus finanziellen Ängsten auf notwendige medizinische Behandlungen verzichten.