Frauenmedizin
Fünf unnötige gynäkologische Behandlungen
Für viele Frauen ist der zytologische Abstrich fester Bestandteil des jährlichen Gynäkologie-Termins. Nun soll Schluss damit sein, denn gemäss Expertinnen und Experten gehört der jährliche Abstrich zur Top-5-Liste unnötiger Massnahmen.
Nach dem Motto «weniger ist mehr» hat es sich der Verein Smarter Medicine zum Ziel gesetzt, Fehl- und Überversorgungen in der Medizin zu thematisieren. Rund 20 medizinischen Fachgesellschaften haben bereits eine Top-5-Liste mit medizinischen Behandlungen erstellt, die in der Regel unnötig sind. Die neueste Liste wurde nun durch die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) veröffentlicht. Sie empfiehlt, auf folgende fünf Massnahmen zu verzichten:
- Routinemässige Abgabe von Antibiotika bei unkomplizierten Blasenentzündungen und asymptomatischer Bakteriurie (zufällig entdeckten Bakterien im Urin)
- Jährlicher zytologischer Abstrich (Pap-Abstrich) im Rahmen der regelmässigen gynäkologischen Kontrollen (neu alle drei Jahre)
- Routinemässige Hormonabklärungen bei Beschwerden während der Menopause
- Unbegründete Behandlung von Myomen oder Gebärmutterentfernung wegen Myomen
- Operative Entfernung harmloser Ovarialzysten ohne akute Beschwerden
Was bedeuten die Empfehlungen für Patientinnen und Patienten? Nicht nur Smarter Medicine, auch die Stiftung für Konsumentenschutz empfiehlt, mit der Ärztin oder dem Arzt ein partnerschaftliches Gespräch zu führen, da die aufgeführten Untersuchungen mit Risiken verbunden seien, die möglicherweise mehr schaden als nützen.
Vorsorgeuntersuchungen – eine individuelle Entscheidung
Sollten Voruntersuchungen per se gemacht werden und wenn ja, welche? Roger Bachmann, Verantwortlicher Fachbereich Gesundheitsförderung und Komplementärmedizin bei SWICA, hat dazu eine klare Meinung: «Screenings im Gesamtkollektiv sind oft nicht sinnvoll – bei einer familiären oder persönlichen Krankheitsgeschichte hingegen schon.»
Eine frühe Diagnose und Behandlung kann die Heilungschancen deutlich verbessern und das Risiko für Metastasen senken. Allerdings sind auch bei Voruntersuchungen Nachteile möglich. Bei Früherkennungsuntersuchungen können zunächst falsch positive Resultate, also mit Verdacht auf eine Erkrankung, vorkommen, die dann weitere Abklärungen und Stress verursachen.
SWICA unterstützt Vorsorgeuntersuchungen
SWICA beteiligt sich aus den Zusatzversicherungen COMPLETA PRAEVENTA und OPTIMA an medizinischen Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.
Dazu gehört beispielsweise eine Darmspiegelung bei 50- bis 75-Jährigen, eine Mammografie bei Frauen mit Brustkrebs in der Familie ab 30 Jahren und bei einem familiären Risiko ab 40 Jahren, oder auch der oben erwähnte Pap-Abstrich bei 21- bis 70-jährigen Frauen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf genügend Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und einen gesunden Lebensstil zu achten und wie Roger Bachmann ergänzt, «mit dem Arzt zu besprechen, welche Vorsorgeuntersuchungen zu welchem Zeitpunkt, und somit individuell auf die Patientin und den Patienten abgestimmt, geeignet sein könnten.»
COMPLETA PRAEVENTA und OPTIMA
SWICA beteiligt sich mit COMPLETA PRAEVENTA und OPTIMA an den Kosten von Untersuchungen, die nicht aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Aus der Versicherung COMPLETA PRAEVENTA werden 90 Prozent der Kosten bis maximal 500 Franken innerhalb von drei Kalenderjahren vergütet. OPTIMA deckt allfällig darüberhinausgehende Kosten (abzüglich 10 Prozent Selbstbehalt).
VorsorgeCheck in der BENECURA-App
Der VorsorgeCheck in der BENECURA-App zeigt auf, welche Vorsorgeuntersuchungen aufgrund der individuellen Vorgeschichte, des Alters, Geschlechts und der Risikofaktoren für die Gesundheit der Versicherten sinnvoll sind. Wer eine Hausärztin oder einen Hausarzt hat, kann das Resultat des VorsorgeChecks direkt aus der App in einer verschlüsselten E-Mail zustellen und bei einem Termin besprechen.