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Wintersession: Das Ringen um koordinierte Netzwerke geht weiter

Beide Parlamentskammern haben in der Wintersession über verschiedene gesundheitspolitische Dossiers debattiert und unterschiedlichste Fragestellungen entschieden. Trotz Aufrufen, in der Gesundheitspolitik einen Marschhalt einzulegen, führen einige dieser Entscheide zu noch mehr Komplexität.

Das zweite Kostendämpfungspaket in der Differenzbereinigung

National- und Ständerat streiten sich weiter darüber, ob koordinierte Versorgungsnetzwerke als neue Leistungserbringer ins KVG aufgenommen werden sollen. Der Ständerat will dem Bundesrat folgen und die Netzwerke einführen, während der Nationalrat am 9. Dezember 2024 an seiner Haltung festhielt, die Netzwerke nicht zuzulassen.

Im Medikamentenbereich standen die Kostenfolgemodelle zur Debatte. Sie sehen vor, dass die Krankenpflegeversicherung einen Umsatzausgleich erhält, wenn ein Medikament ein grosses Marktvolumen hat. Die Räte sind sich nach wie vor uneinig. Die Einführung des Ausgleichs an sich ist unbestritten, allerdings muss sich das Parlament nochmals über die Berechnungsgrundlagen beugen.

SWICA setzt sich seit vielen Jahren für die integrierte Gesundheitsversorgung ein. Die Zusammenarbeit von Leistungserbringenden in Netzwerken ist dabei ein zentraler Erfolgsfaktor. Allerdings fühen das vom Ständerat vorgesehene doppelte Zulassungsverfahren sowie die Reduzierung des Selbstbehalts zu einem massiven administrativen Aufwand für die Krankenversicherer. Netzwerke sollen von den Leistungserbringenden gegründet und vorangetrieben werden. So können Netzwerke und Krankenversicherer Verträge aushandeln, die die Qualität sichern, fördern und gleichzeitig die Kostenkontrolle stärken. SWICA unterstützt daher den Entscheid des Nationalrats, auf die Einführung von Netzwerken als eigene Leistungserbringer zu verzichten.

Bei den Kostenfolgemodellen unterstützt SWICA die Forderungen der Branche nach einer transparenten Umsetzung durch eine Senkung der Preise auf der Spezialitätenliste. Eine jährliche Preisanpassung ist dabei zentral. Eine Erhöhung von Rabatten oder eine Rückerstattung an die Krankenversicherer soll nur dann stattfinden, wenn eine Preissenkung nicht zweckmässig ist.

Erhöhung der Mindestfranchise

Esther Friedli und Diana Gutjahr haben im Herbst 2024 zwei gleichlautende Motionen im Stände- und im Nationalrat eingereicht, mit denen sie fordern, dass die Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anzupassen sei. Die beiden Parlamentarierinnen verlangen, dass die ordentliche Franchise regelmässig der aktuellen Kostensituation in der Krankenpflegeversicherung angepasst wird. Der Bundesrat hatte am 4. September 2024 entschieden, diese Forderung zu unterstützen.

Zwischenzeitlich haben sowohl der Stände- als auch der Nationalrat die jeweilige Motion angenommen. Es ist davon auszugehen, dass beide Motionen in der Frühjahrssession 2025 an den Bundesrat überwiesen werden.

Diana Gutjahr argumentierte im Nationalrat, dass Massnahmen, die zur Stärkung der Eigenverantwortung beitragen wie beispielsweise die Anpassung der Mindestfranchise bisher kaum thematisiert worden seien. Eine Erhöhung sei nach 20 Jahren angezeigt.

Massnahmen, die die Selbstverantwortung der Menschen stärken, sind grundsätzlich zu begrüssen. Die Erhöhung der Mindestfranchise, die dazu führt, dass die Menschen einen grösseren Anteil an eine medizinische Behandlung selber finanzieren müssen, kann dazu beitragen. Es ist aber bei einer Umsetzung der Motionen sicherzustellen, dass Personen mit einem geringen Einkommen oder chronisch kranke Menschen nicht aufgrund finanzieller Ängste auf notwendige medizinische Behandlungen verzichten. Um sicherzustellen, dass die Anpassung der Mindestfranchise auch wirklich einen bremsenden Effekt auf die Kostenentwicklung in der sozialen Krankenversicherung hat, sollte der Spielraum für die integrierte Versorgung zumindest bewahrt und nicht durch administrative Monster gefährdet werden.

Notfall-Inkonvenienzpauschalen

Im Juni 2024 löste das Bundesgericht im Bereich der medizinischen praxisambulanten Notfallversorgung Unsicherheit aus. Insbesondere in den französischsprachigen Kantonen waren die Reaktionen auf das Urteil heftig – bis hin zu Streikankündigungen über die kommenden Festtage.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Walk-in-Praxen und Permanencen, keine Notfallzuschläge mehr erheben dürfen, weil sich ihre Ärzte ohnehin dort befinden und weil die Notfallbehandlungen während ihrer normalen und bezahlten Arbeitszeit erfolgt.

Das Parlament hat bereits reagiert und es wurden verschiedene Motionen zur Rettung der Notfalldienste eingereicht.

prio.swiss, der neue Verband der Krankenversicherer, und die Ärztevereinigung FMH sind sich einig, dass die Notfallversorgung ausserhalb von Spitälern nicht gefährdet werden darf. Die Verbände arbeiten deshalb mit Hochdruck und gemeinsam daran, diese unbefriedigende Situation zu bereinigen. Dabei steht eine Anpassung der ambulanten Tarifstrukturen TARMED und TARDOC im Mittelpunkt.

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