Ist die Operation wirklich nötig?
Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist

Ob Sorge oder Skepsis – bei Unsicherheiten zu ärztlich verordneten Therapien kann eine Zweitmeinung helfen. SWICA-Versicherte können via santé24 kostenlos eine Zweitmeinung in Anspruch nehmen.

Es ist kein Geheimnis: In der Schweiz wird zu viel unnötig operiert. Für Patientinnen und Patienten ist es mitunter schwer einzuschätzen, ob eine vorgeschlagene Therapie wirklich nötig ist oder ob es valide Alternativen gibt. In solchen Fällen kann eine medizinische Zweitmeinung sinnvoll sein. Ganz grundsätzlich können damit Fehldiagnosen vermieden und Zweifel aus dem Weg geräumt werden. 

«Die Zweitmeinung eignet sich bei Zweifeln an einer ärztlichen Erstmeinung, als Entscheidungshilfe bei geplanten, nicht notfallmässigen, medizinischen Massnahmen und als Mittel zur transparenten, umfassenden und ausgewogenen Patienteninformation», erklärt Silke Schmitt Oggier, Chefärztin bei santé24.

Das gelte besonders bei schweren, risikobehafteten Eingriffen und wenn man ein «schlechtes Gefühl» habe, so die Empfehlung von Expertinnen und Experten. 

Kostenlose Zweitmeinung durch santé24

Die Telemedizin bietet solche Zweitmeinungen für SWICA-Versicherte kostenlos an. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem in Frage gestellten Vorgehen um eine ambulante oder stationäre Behandlung handelt, die eine Pflichtleistung nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG ist. Für kosmetische Eingriffe ist das Einholen einer Zweitmeinung somit nicht möglich.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, lässt sich die Zweitmeinung vertraulich einholen. Silke Schmitt Oggier, Chefärztin Telemedizin santé24

«Die Zweitmeinung erfolgt auf der Basis der vorliegenden medizinischen Unterlagen, die der Versicherte zur Verfügung stellt», erklärt Silke Schmitt Oggier den Ablauf. Die Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Einblick in die Krankenakten zu ermöglichen und alle Unterlagen wie Röntgenbild, MRI, Laborresultate oder ärztliche Abklärungsberichte der Patientin bzw. dem Patienten zur Verfügung zu stellen. 

«Wenn alle Unterlagen vorliegen, lässt sich die Zweitmeinung vertraulich einholen», sagt Silke Schmitt Oggier weiter. «In vielen Fällen können wir die empfohlene Therapie bestätigen, was häufig zur Beruhigung unserer Versicherten und damit dem Heilungserfolg beiträgt. Die Versicherten können die Zweitmeinung telefonisch mit der Ärztin oder dem Arzt von santé24 besprechen.

Zusammenarbeit mit meinezweitmeinung.ch

santé24 nimmt die Zweitmeinung wenn möglich selbst vor. Da nicht alle Facharztrichtungen beim Telemedizinanbieter vertreten sind oder wenn es sich um lange Vorabklärungen mit vielen Unterlagen handelt, arbeitet santé24 mit meinezweitmeinung.ch zusammen. Von dort bekommen die Patientinnen und Patienten einen schriftlichen Bericht. 

Für SWICA-Versicherte bleibt die Empfehlung aber in jedem Fall kostenlos. Kundinnen und Kunden mit einer halbprivaten oder privaten Spitalversicherung oder einer Unfallversicherung INFORTUNA können die Plattform meinezweitmeinung.ch auch direkt kostenlos nutzen.

19.01.2023

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