Die Verwendung des Tarifs 595 gibt den Leistungserbringern keine Gewähr, dass die Leistungen vom Versicherer rückvergütet werden. Die Versicherer sind im Zusatzversicherungsbereich frei in ihren Bedingungen. Das heisst, jeder Versicherer entscheidet selbst, ob und welche Leistungen er gemäss seinen Versicherungsbedingungen vergütet.