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Kontakt

A - Allgemeine Fragen

1 Welche komplementärmedizinischen Leistungen bezahlt SWICA?

2 Meine Daten im Therapeutenverzeichnis stimmen nicht. Wie kann ich diese korrigieren?

3 Wie viel bezahlt SWICA an komplementärmedizinische Behandlungen?

4 Warum soll ich mich einem Berufsverband anschliessen?

5 In welchem Gesetz sind komplementärmedizinische Leistungen geregelt und aus welchem Gesetz werden sie vergütet?

6 Welche Erwartungen hat SWICA an die Leistungserbringer

7 Unter welchen Voraussetzungen werden komplementärmedizinische Behandlungen bezahlt?

B - SWICA-Anerkennung

1 Wie werde ich SWICA-anerkannter Therapeut?

2 Ich bin bei den Registrierungsstellen ASCA und/oder EMR für die Methode «Klassische Massage» registriert. Warum bin ich bei SWICA kein/e anerkannte/r Therapeut/in?

3 Ich bin bei den Registrierungsstellen ASCA und / oder EMR registriert. Warum bin ich bei SWICA kein/e anerkannte/r Therapeut/in?

4 Welche Anerkennungsbedingungen für Therapeuten gelten bei SWICA ab Januar 2022?

5 Ich habe meine Registrierung bei der Registrierungsstelle ASCA dispensieren lassen resp. reaktiviere meine Registrierung bei der Registrierungsstelle EMR innerhalb der gesetzten Frist. Wie sieht meine SWICA-Anerkennung nach der Wiederaufnahme aus?

6 Anerkennt mich SWICA als Therapeutin oder Therapeut, wenn ich mich mit der EMR Methodennummer 33 Therapeutische Massage registrieren lasse?

C – Rechnungsabwicklung

1 Wie kann ich Leistungen abrechnen?

2 Wie viele Behandlungen bezahlt SWICA?

3 Warum wurde die Behandlung bei meinem Klienten nicht rückerstattet?

4 Benötigt mein/e Klient/in eine ärztliche Verordnung für eine Rückerstattung der komplementärmedizinischen Kosten?

5 Ich habe einen Fragebogen von SWICA erhalten. Wie kann ich meinen Aufwand, den ich für das Ausfüllen des Berichtes habe, in Rechnung stellen?

SWICA – mehrfach die Nr. 1 in Kundenzufriedenheit

K-Tipp Krankenkassenvergleich