
Frühjahrssession: Ja zur Kostendämpfung – oder doch nicht?
Unklarer Spareffekt beim zweiten Kostendämpfungspaket
Im September 2023 begann das Parlament mit der Beratung des zweiten Kostendämpfungspakets, das vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) noch unter Bundesrat Alain Berset auf den Weg gebracht worden ist. Im Verlaufe des parlamentarischen Verfahrens wurde das Paket stark verändert – oder vielleicht sogar abgeschwächt. Das Parlament verzichtete insbesondere auf die Einführung von Netzwerken zur koordinierten Versorgung als neue Leistungserbringer.
Sparpotenzial birgt das Paket vor allem im Medikamentenbereich. Der Bund soll künftig die Möglichkeit haben, für Medikamente mit grossem Marktvolumen Mengenrabatte festlegen zu können. Ausserdem will das Parlament, dass neue Medikamente provisorisch auf die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden können, solange ihre Vergütung noch nicht definitiv geklärt ist.
Mit Blick auf die neue ambulante Tarifstruktur entschied das Parlament, dass eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte des ärztlichen Teils festgelegt werden soll.
SWICA begrüsst den Entscheid des Parlaments, auf Netzwerke zur koordinierten Versorgung als neue Leistungserbringer zu verzichten. Die Ankündigung des Parlaments, die integrierte Versorgung durch andere Massnahmen zu fördern, hat SWICA mit Interesse zur Kenntnis genommen.
SWICA erwartet, dass die in den letzten Jahren gewachsenen Strukturen der integrierten Versorgung, an denen Leistungserbringer, Krankenversicherer und weitere Akteure des Gesundheitswesens beteiligt sind, in die Arbeiten des Parlaments einfliessen und vor allem weiter gefördert werden. Ausserdem sollten für alle Beteiligten des Gesundheitswesens Anreize geschaffen werden, die Zusammenarbeit und Koordination untereinander voranzutreiben und auszubauen.
Mindestfranchise wird erhöht

Die Mindestfranchise liegt seit rund 20 Jahren bei jährlich 300 Franken. Diesen Betrag müssen die Versicherten jedes Jahr selbst an Behandlungskosten zahlen. Das Parlament hat nun dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die Mindestfranchise anzuheben.
Die Befürworter der Vorlage argumentierten, dass eine Erhöhung zeitgemäss sei und sich dämpfend auf die Inanspruchnahme von Leistungen auswirken werde. Sie gehen davon aus, dass die Erhöhung der Mindestfranchise zu einer Stärkung der Eigenverantwortung führen werde.
SWICA beurteilt die Erhöhung der Mindestfranchise differenziert. Zum einen unterstützt sie Massnahmen, die die Selbstverantwortung der Menschen stärken. Die Erhöhung der Mindestfranchise kann dazu einen Beitrag leisten. Allerdings muss sichergestellt werden, dass Personen mit einem geringen Einkommen oder Personen, die chronisch krank sind, nicht auf medizinisch notwendige Behandlungen verzichten.
Simon Wieser, Professor für Gesundheitsökonomie an der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, hält dazu fest: «Sollten chronisch Erkrankte (…) auf medizinisch notwendige Behandlung verzichten, ist das heikel und kann sehr teuer werden.» Um sicherzustellen, dass die Erhöhung der Mindestfranchise einen kostenbremsenden Effekt hat, sollte parallel die integrierte Versorgung gestärkt werden.
Bundesrat erhält Auftrag zur Lockerung des Vertragszwangs
Etwas überraschend hat das Parlament eine Motion an den Bundesrat überwiesen, die verlangt, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Kontrahierungszwang im KVG gelockert werden kann. Vorstösse oder politische Initiativen, die dasselbe Ziel verfolgten, hatten bisher keine Chance und wurden stets abgelehnt.
Nun hat der Bundesrat aber den Auftrag erhalten, eine Gesetzesrevision vorzubereiten, die genau das ermöglichen soll. Dabei muss er berücksichtigen, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, die Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind und ein wettbewerbskonformes und korrektes Verhalten sichergestellt ist.
SWICA unterstützt die Position von prio.swiss. Der Verband Schweizer Krankenversicherer begrüsst den Vorstoss, weil die Krankenversicherer bisher die Kosten aller zugelassenen Leistungserbringer übernehmen müssen – selbst dann, wenn es eine Überversorgung gibt.
Eine Lockerung des Vertragszwangs ist sinnvoll, wenn Kriterien wie eine Beschränkung auf Gebiete der Schweiz, in denen es eine hohe Dichte an Leistungserbringern gibt, oder wie die Sicherstellung der Qualität, berücksichtigt werden. Ausserdem ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer bürokratischen Überregulierung kommt.
Höhere Mindestfranchise: Befreiungsschlag oder Schnapsidee?
Seit 20 Jahren beträgt die Mindestfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung unverändert 300 Franken. Nun will das Parlament, dass dieser Betrag regelmässig angepasst wird – eine Idee, die auch der Bundesrat unterstützt. Ob diese Massnahme die Prämien entlastet oder die Gesundheitskosten weiter ansteigen lässt, ist umstritten. Mehr dazu.