Wann sind Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?
Immer mehr Menschen nehmen ein Vitaminpräparat oder ein anderes Ergänzungsmittel ein, um die Leistungsfähigkeit zu steigern und die Abwehrkräfte zu stärken. Doch wer sich abwechslungsreich ernährt, kann getrost auf Supplemente verzichten. Dennoch können Nahrungsergänzungen bei erhöhter körperlicher Beanspruchung sinnvoll sein.
Erhöhter Bedarf
In gewissen Situationen wie der Schwangerschaft oder der Stillzeit, bei intensiver sportlicher Betätigung oder im Alter kann die Einnahme von Vitalstoffen nützlich sein, da sie die Funktionen und die Regeneration des Körpers unterstützen. So wird zum Beispiel schwangeren Frauen empfohlen, vorbeugend künstliche Folsäure einzunehmen, da ein Mangel schwere Schäden beim ungeborenen Kind hinterlassen kann.
Zudem eignen sich Supplemente für Sportler, die mehr als sechsmal pro Woche über eine Stunde lang hart trainieren. Wer aber zwei- bis dreimal pro Woche joggt oder ins Fitnesscenter geht, hat keinen Mehrbedarf. Eine ausgewogene Ernährung mit viel Früchten und Gemüse versorgt den Körper mit allen wichtigen Vitaminen und Nährstoffen. Bei Bedarf sollten Präparate eine Mahlzeit nur ergänzen und niemals ersetzen, da sonst Mangelerscheinungen auftreten können.
Vorsicht
Nahrungsmittelergänzungen sind nicht mit Medikamenten gleichzusetzen. Die Inhaltsstoffe von Vitaminpräparaten und Co. sind pulverisierte oder extrahierte Bestandteile von normalen Lebensmitteln, die in konzentrierter Form in Tabletten, Kapseln, Pülverchen oder als Getränke angeboten werden. All diese Mittel sind nicht verschreibungspflichtig und deshalb fast überall erhältlich. Besonders beim Vertrieb übers Internet ist Vorsicht geboten. Die Produkte können verunreinigt sein sowie gesundheitsgefährdende Substanzen beinhalten.
Ausserdem kann eine falsche Anwendung oder Dosierung der Gesundheit schaden. Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin kompetent beraten sowie die Supplementierung auf Ihre Bedürfnisse abstimmen, bevor Sie selber wahllos experimentieren.
02.05.2018