Sonnenschutz, aber richtig

Sonnenschutz, aber richtig

Die UV-Strahlung der Sonne kann unserer Haut schaden und schwerwiegende Erkrankungen wie Schwarzer Hautkrebs auslösen. Wie man sich am besten vor der schädlichen Strahlung schützt, weiss der Gesundheitstipp.

Auch wenn sich der Schweizer Sommer bisher nicht von der schönsten Seite gezeigt hat, sind wärmere Tage in Aussicht. Zudem beginnen bald die Sommerferien und viele Menschen werden sonnenverwöhnte Feriendestinationen im Süden ansteuern. Immer im Gepäck mit dabei gehört ausreichend Sonnenschutz. Denn auch wenn sich die warmen Strahlen gut auf der Haut anfühlen – gesund sind sie leider gar nicht. 

UV-Strahlung und UV-Index

Sonnenlicht setzt sich aus drei verschiedenen Strahlungen zusammen: Infrarot-, Licht- und UV-Strahlen (ultraviolette Strahlen). Die UV-Strahlen machen rund 4 Prozent der Sonnenstrahlen aus. Sie sind auf der Haut weder spürbar noch sichtbar, doch ist man den Strahlen zu lange ausgesetzt, können sie die Hautzellen beschädigen und zu Verbrennungen führen oder Augenschäden bewirken. Wer sich also über längere Zeit den UV-Strahlen ungeschützt aussetzt, riskiert einen Sonnenbrand, eine schnellere Hautalterung und im allerschlimmsten Fall sogar Hautkrebs.

Um sich vor den Gefahren der UV-Strahlung genügend schützen zu können, veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine tägliche UV-Index-Prognose. Daraus kann man entnehmen, mit welcher Strahlenstärke in welcher Region zu rechnen ist.

Risikoland für Schwarzen Hautkrebs


Schwarzer Hautkrebs ist die 5. häufigste Krebsart und kann einen sehr aggressiven Verlauf nehmen, indem sich Ableger in anderen Organen bilden können. Die schwarzen, unregelmässigen Flecken auf der Haut, sogenannten Melanome, können sich als Folge von zu hoher UV-Strahlung oder bilden oder wenn die Haut zu oft ungeschützt der Strahlung ausgesetzt ist. Das Risiko an Schwarzem Hautkrebs zu erkranken, ist in der Schweiz stark erhöht. Grund dafür sind einerseits die vielen Berge – je höher oben man ist, desto stärker wird die UV-Strahlung. Zudem reflektieren Schnee und Wasser die Strahlung, weshalb der Wintersport und die vielen Gewässer in der Schweiz ebenfalls zum erhöhten Risiko beitragen. Die beste Prävention ist ausreichender Sonnenschutz (auch wenn es bewölkt ist), die Mittagssonne vermeiden und empfindliche Körperstellen abdecken.

Wie schütze ich mich am besten?

Um einen Sonnenbrand oder gerötete Haut zu vermeiden, sollte man lang anhaltende und intensive Sonnenstrahlung vermeiden. Das Bundesamt für Gesundheit BAG empfiehlt dazu folgende Verhaltensregeln:
  • Wenn möglich die Mittagssonne von 11 Uhr bis 15 Uhr meiden und sich im Schatten oder drinnen aufhalten.
  • Kleidung und Kopfbedeckung schützen am besten vor UV-Strahlung.
  • Für alle unbedeckten Körperstellen sollte man grosszügig Sonnencrème mit einem hohen Lichtschutzfaktor (Kinder mind. 30 und Erwachsene mind. 20) auftragen.
  • Die Augen immer mit einer Sonnenbrille (mit 100 % UV-Schutz) schützen

Wie lange hält der Lichtschutzfaktor an?

Sonnencrème ist kein Schutzschild gegen UV-Strahlen, dass nach dem Auftragen bis zum Abwaschen hält. Sie verlängert jedoch die Zeit, in der man der Sonne ausgesetzt sein kann, ohne sich zu verbrennen. Wenn jemand also nur fünf Minuten ungeschützt in der Sonne sein kann, bis sich ein Sonnenbrand bildet, kann man diese fünf Minuten mit dem LSF 20 multiplizieren und erhält 100 Minuten. Nach diesen gut 1,5 Stunden sollte sich diese Person erneut eincremen.
Bei weiteren Fragen rund um die Gesundheit steht SWICA-Versicherten die telemedizinische Beratung von santé24 unter der Nummer +41 44 404 86 86 kostenlos zur Verfügung. Eine Praxisbewilligung für Telemedizin ermöglicht es den Ärzten von santé24 zudem, bei telemedizinisch geeigneten Krankheitsbildern weiterführende ärztliche Leistungen zu erbringen. Mit der medizinischen App BENECURA können SWICA-Versicherte ausserdem bei Krankheitssymptomen einen digitalen SymptomCheck machen und erhalten Empfehlungen fürs weitere Vorgehen. Bei einem anschliessenden Telefonat mit santé24 entscheidet der Kunde im Einzelfall selber, ob er die im SymptomCheck gemachten Angaben santé24 freigeben möchte.

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