Leistungen in der Grundversicherung
Mit den sieben alternativen Versicherungsmodellen von SWICA profitieren Sie vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis und sparen bis zu mehreren hundert Franken pro Jahr. Der einzige Unterschied zur klassischen Grundversicherung «STANDARD» liegt in der Wahl der Anlaufstelle. Der Leistungsumfang bleibt identisch.
Leistungen aus der Grundversicherung STANDARD und FAVORIT-Modelle
Ambulante Behandlungen, Schulmedizin
Behandlungen durch Vertragsärztin oder Vertragsarzt und anerkannte Medizinalpersonen. Volle Deckung (Details Kostenbeteiligung)
Medikamente
Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung (Details Kostenbeteiligung)
Spitalaufenthalt
Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn- oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons (Details Kostenbeteiligung)
Komplementärmedizin
Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin (Details Kostenbeteiligung)
Medizinische Check-ups
Vorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre (Details Kostenbeteiligung)
Mutterschaft
- Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung
- Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Schutz- und Reiseschutzimpfungen
Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung (Details Kostenbeteiligung)
Hauskrankenpflege
Beratung, Behandlungs- und Grundpflege von anerkannten Leistungserbringern (Details Kostenbeteiligung)
Badekuren
CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr (Details Kostenbeteiligung)
Psychotherapie
Psychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (Details Kostenbeteiligung)
Brillen oder Kontaktlinsen
CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung, Details Kostenbeteiligung)
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen (Details Kostenbeteiligung)
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
- 50% bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte (Details Kostenbeteiligung)
- 50% bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz (Details Kostenbeteiligung)
Auslandsbehandlung
Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum (Details Kostenbeteiligung)
Zahnbehandlungen, Dentalhygiene
Bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt. Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht. (Details Kostenbeteiligung)
Zahnstellungskorrekturen
Unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen (Details Kostenbeteiligung)
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