Leistungen in der Spitalversicherung HOSPITA FLEX HALBPRIVAT
Alle Leistungen der Spitalversicherung HOSPITA FLEX HALBPRIVAT finden Sie hier im Detail beschrieben.
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Wichtiger Hinweis:
Wenn mit einem von SWICA anerkannten Spital keine vertragliche Vereinbarung besteht, kommt der Maximaltarif zur Anwendung. Ohne Anerkennung eines Spitals von SWICA erfolgt keine Kostenübernahme. Solche Spitäler werden im Spitalverzeichnis nicht aufgeführt oder mit entsprechendem Hinweis, dass keine Kostenübernahme erfolgt. Das Verzeichnis kann jederzeit angepasst werden, weshalb es vor einem Leistungsbezug konsultiert werden muss.
Wir beraten Sie gerne
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