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Zusatzversicherung Komplementärmedizin

Leistungen in der Zusatzversicherung COMPLETA TOP

Alle Leistungen der Ambulantversicherung COMPLETA TOP finden Sie hier im Detail beschrieben. COMPLETA TOP kann mit den Leistungen der Zusatzversicherungen COMPLETA PRAEVENTA, OPTIMA und SUPPLEMENTA ergänzt werden.
Leistungen aus der Grund­versi­cherung
Leistungen aus der Zusatz­versiche­rung COMPLETA TOP
Medikamente
Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung (Details Kosten­betei­ligung)
Komplementärmedizin
Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin (Details Kosten­betei­ligung)

Bis CHF 80.–/Std. bei SWICA-anerkannten Ärzten und Therapeuten (Details Kostenbeteiligung)

Mutterschaft
  • Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kosten­betei­ligung
  • Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Zusätzlich Stillgeld pro Kind CHF 200.–
Haushaltshilfe
50% bis CHF 30.–/Tag, max. 60 Tage pro Jahr
Badekuren
CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr (Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich CHF 30.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
Erholungskuren
CHF 20.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
Psychotherapie
Psychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (Details Kosten­betei­ligung)
90% bis CHF 50.– pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Brillen oder Kontaktlinsen
CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungs­verordnung, Details Kosten­betei­ligung)
90% der Optikerrechnung, bis CHF 200.– pro 3 Jahre, nicht kumulierbar mit Leistungen aus der Grund­versicherung
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen (Details Kosten­betei­ligung)
90% bis CHF 200.– pro Jahr, gemäss separater Liste
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
  • Notfall-/Verlegungstransporte zusammen mit der Grundversicherung (Schweiz): 90% bis CHF 20'000.– pro Jahr
  • Such-/Bergungsaktionen (Schweiz): bis CHF 20'000.– pro Jahr
  • Such-/Bergungsaktionen und Notfalltransporte (Ausland): bis CHF 50'000.– pro Jahr
Repatriierungen

Volle Deckung

Auslandsbehandlung
Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum (Details Kosten­betei­ligung)

Volle Deckung für ambulante und stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate, Details Kostenbeteiligung)

Zahnbehandlungen, Dentalhygiene
Bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt. Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht. (Details Kosten­betei­ligung)

50% bis CHF 100.– pro Jahr

Zahnstellungskorrekturen
Unter gewissen gesetzlichen Voraus­setzungen (Details Kosten­betei­ligung)

50% bis CHF 10'000.– pro Jahr gemäss UVG-Tarif bis zum 25. Altersjahr

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

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