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Spitalversicherung privat weltweit

Leistungen in der Spitalversicherung HOSPITA PRIVAT WELTWEIT BestMed

Alle Leistungen der Spitalversicherung HOSPITA PRIVAT WELTWEIT BestMed finden Sie hier im Detail beschrieben.
Leistungen aus der Grund­versi­cherung
Leistungen aus der Spital­versi­cherung HOSPITA PRIVAT WELTWEIT BestMed
Spitalaufenthalt
Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn- oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons (Details Kosten­betei­ligung)

Private Abteilung weltweit, volle Deckung in öffentlichen und privaten Spitälern (Details)

BestMed-Garantie: Extraleistungen für Versicherte mit besonderen Ansprüchen. Die schnellste Verbindung zu bester Medizin rund um die Uhr

Wählbare Franchise pro Jahr:

  • CHF 1'000.–, Prämienrabatt = 15%
  • CHF 2'000.–, Prämienrabatt = 25%
  • CHF 5'000.–, Prämienrabatt = 50%
Mutterschaft
  • Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kosten­betei­ligung
  • Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthaltes analog der Versicherungsdeckung der Mutter
Haushaltshilfe
+CHF 50.–/Tag, max. 60 Tage pro Jahr
Hauskrankenpflege
Beratung, Behandlungs- und Grundpflege von anerkannten Leistungs­erbrin­gern (Details Kosten­betei­ligung)
+CHF 100.–/Tag
Badekuren
CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr (Details Kosten­betei­ligung)
+CHF 100.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
Erholungskuren
+CHF 50.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen, Repatriierungen
Notfall- und Verlegungstransporte:
+90%, betraglich unbegrenzt (Schweiz und Ausland)

Such- und Bergungsaktionen und Repatriierungen:
90% bis CHF 20'000.– pro Ereignis
Auslandsbehandlung
Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum (Details Kosten­betei­ligung)
Volle Deckung

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Wichtiger Hinweis:
Wenn mit einem von SWICA anerkannten Spital keine vertragliche Vereinbarung besteht, kommt der Maximaltarif zur Anwendung. Ohne Anerkennung eines Spitals von SWICA erfolgt keine Kostenübernahme. Solche Spitäler werden im Spitalverzeichnis nicht aufgeführt oder mit entsprechendem Hinweis, dass keine Kostenübernahme erfolgt. Das Verzeichnis kann jederzeit angepasst werden, weshalb es vor einem Leistungsbezug konsultiert werden muss.

Bei HOSPITA PRIVAT WELTWEIT gilt dies nur für Behandlungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

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