Leistungen in der Spitalversicherung HOSPITA FLEX PRIVAT
Alle Leistungen der Spitalversicherung HOSPITA FLEX PRIVAT finden Sie hier im Detail beschrieben.
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Wichtiger Hinweis:
Wenn mit einem von SWICA anerkannten Spital keine vertragliche Vereinbarung besteht, kommt der Maximaltarif zur Anwendung. Ohne Anerkennung eines Spitals von SWICA erfolgt keine Kostenübernahme. Solche Spitäler werden im Spitalverzeichnis nicht aufgeführt oder mit entsprechendem Hinweis, dass keine Kostenübernahme erfolgt. Das Verzeichnis kann jederzeit angepasst werden, weshalb es vor einem Leistungsbezug konsultiert werden muss.
Versicherungsberatung bis 21 Uhr
Profitieren Sie von einer umfassenden Versicherungsberatung: Die SWICA-Mitarbeitenden beantworten Ihre Fragen gerne von Montag bis Freitag, telefonisch auch nach Feierabend bis 21 Uhr. Auf Wunsch auch mittels Online-Videoberatung. Telefon: +41 58 800 99 33Termin online reservieren Prämie berechnen