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Krankenversicherung für Brillen und Kontaktlinsen

Leistungen in der Zusatzversicherung SUPPLEMENTA

Alle Leistungen der Ambulantversicherung SUPPLEMENTA finden Sie hier im Detail beschrieben. SUPPLEMENTA ist nur in Kombination mit COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessbar und kann mit den Leistungen der Zusatzversicherung OPTIMA ergänzt werden.
Leistungen aus der Grund­versi­cherung
Leistungen aus den Zusatz­versiche­rungen SUPPLEMENTA und COMPLETA TOP
Leistungen aus den Zusatz­versiche­rungen SUPPLEMENTA und COMPLETA FORTE
Brillen oder Kontaktlinsen
CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungs­verordnung, Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro 3 Jahre (Leistungen aus COMPLETA TOP nicht kumulierbar mit jenen aus der Grundversicherung)

Zusammen mit OPTIMA:
90% bis CHF 800.– pro 3 Jahre
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 1'200.– pro 3 Jahre (Leistungen aus COMPLETA FORTE nicht kumulierbar mit jenen aus der Grundversicherung)

Zusammen mit OPTIMA:
90% bis CHF 1'500.– pro 3 Jahre
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen (Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 700.– pro Jahr, gemäss separater Liste

Zusammen mit OPTIMA:
90% bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 700.– pro Jahr, gemäss separater Liste

Zusammen mit OPTIMA:
90% bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 40'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000.– pro Jahr

Ausland: Such- und Bergungsaktionen bis CHF 50'000.– pro Jahr; Notfalltransporte bis CHF 70'000.- pro Jahr

Zusammen mit OPTIMA:
Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 60’000.– pro Jahr (Schweiz) bzw. 90% bis CHF 90'000.- (Ausland)
Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 120'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 100'000.– pro Jahr

Ausland: Such- und Bergungsaktionen bis CHF 150'000.– pro Jahr; Notfalltransporte bis CHF 170'000.- pro Jahr

Zusammen mit OPTIMA:
Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 140’000.– pro Jahr (Schweiz) bzw. 90% bis CHF 190'000.- pro Jahr (Ausland)

* Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

Grosszügige Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen

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Rechnungsbeispiel (pro drei Jahre)
Kosten Brille und/oder Kontaktlinsen CHF 1'600.–
Beitrag COMPLETA FORTE CHF 900.–
Beitrag OPTIMA•• CHF 300.–
Beitrag SUPPLEMENTA••• CHF 300.–
Ihre Kosten CHF 100.–
Der SWICA-Beitrag wird aus den folgenden Zusatzversicherungen ausgerichtet:
90% der Kosten bis max. CHF 900.– (90% von CHF 1'600.– bis max. CHF 900.–)
••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 700.– bis max. CHF 300.–)
•••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 400.– bis max. CHF 300.–)
Kosten Brille und/oder Kontaktlinsen CHF 1'000.–
Beitrag COMPLETA TOP CHF 200.–
Beitrag OPTIMA•• CHF 300.–
Beitrag SUPPLEMENTA••• CHF 300.–
Ihre Kosten CHF 200.–
Der SWICA-Beitrag wird aus den folgenden Zusatzversicherungen ausgerichtet:
90% der Kosten bis max. CHF 200.– (90% von CHF 1'000.– bis max. CHF 200.–)
••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 800.– bis max. CHF 300.–)
•••90% der darüber hinausgehenden Kosten bis max. CHF 300.– (90% von CHF 500.– bis max. CHF 300.–)

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