Leistungen in der Zusatzversicherung OPTIMA
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung und bei OPTIMA:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).
Beiträge an Ihre Gesundheitsförderung bis CHF 1'300.–*
COMPLETA FORTE: 90% der Kosten bis max. CHF 500.–, pro Vorsorgeart bis CHF 300.–
COMPLETA PRAEVENTA: 50% der Kosten bis max. CHF 500.–, pro Vorsorgeart bis CHF 300.–
OPTIMA: 90% der restlichen Kosten bis CHF 300.–
Downloads und Verzeichnisse
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