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Zusatzversicherung Arztbesuche im Ausland

Leistungen in der Zusatzversicherung OPTIMA

Alle Leistungen der Ambulantversicherung OPTIMA finden Sie hier im Detail beschrieben. OPTIMA ist in Kombination mit COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessbar und kann mit den Leistungen der Zusatzversicherungen COMPLETA PRAEVENTA und SUPPLEMENTA ergänzt werden.
Leistungen aus der Grund­versi­cherung
Leistungen aus den Zusatz­versiche­rungen OPTIMA und COMPLETA TOP
Leistungen aus den Zusatz­versiche­rungen OPTIMA und COMPLETA FORTE
Ambulante Behandlungen, Schulmedizin
Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten weltweit (Details Kostenbeteiligung)
Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten weltweit (Details Kostenbeteiligung)
Komplementärmedizin
Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin (Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich zur Grundversicherung volle Deckung bei SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten (Details Kostenbeteiligung)
Zusätzlich zur Grundversicherung volle Deckung bei SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten (Details Kostenbeteiligung)
Medizinische Check-ups
Vorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre (Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich zur Grundversicherung 90%, betraglich unbegrenzt, gemäss separater Liste
Zusätzlich zur Grundversicherung 90%, betraglich unbegrenzt, gemäss separater Liste
Mutterschaft
  • Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kosten­betei­ligung
  • Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten sowie bei Hebammen und zusätzlich Stillgeld pro Kind von CHF 200.–

Zusammen mit COMPLETA PRAEVENTA:
Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik; bis CHF 600.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung
Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten sowie bei Hebammen und zusätzlich Stillgeld pro Kind von CHF 200.–

Zusammen mit COMPLETA PRAEVENTA:
Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik; bis CHF 900.– pro Jahr aus Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung und Prävention
90% bis CHF 300.– pro Jahr, gemäss separater Liste

Zusammen mit COMPLETA PRAEVENTA:
Gemäss separater Liste bis CHF 800.– pro Jahr, bis CHF 600.– pro Vorsorgeart (Berech­nungs­beispiele)
bis CHF 800.– pro Jahr, gemäss separater Liste

Zusammen mit COMPLETA PRAEVENTA:
Gemäss separater Liste bis CHF 1'300.– pro Jahr, bis CHF 900.– pro Vorsorgeart (Berech­nungs­beispiele)
Schutz- und Reiseschutzimpfungen
Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsver­ordnung (Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich zur Grundversicherung 90%, betraglich unbegrenzt
Zusätzlich zur Grundversicherung 90%, betraglich unbegrenzt
Badekuren
CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr (Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich zur Grundversicherung CHF 60.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
Zusätzlich zur Grundversicherung CHF 60.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
Erholungskuren
CHF 50.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
CHF 50.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr
Psychotherapie
Psychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (Details Kosten­betei­ligung)
90% bis CHF 75.– pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
90% bis CHF 75.– pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Brillen oder Kontaktlinsen
CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungs­verordnung, Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro 3 Jahre (Leistungen aus COMPLETA TOP nicht kumulierbar mit jenen aus der Grundversicherung)

Zusammen mit SUPPLEMENTA:
90% bis CHF 800.– pro 3 Jahre
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 1'200.– pro 3 Jahre (Leistungen aus COMPLETA FORTE nicht kumulierbar mit jenen aus der Grundversicherung)

Zusammen mit SUPPLEMENTA:
90% bis CHF 1'500.– pro 3 Jahre
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen (Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro Jahr, gemäss separater Liste

Zusammen mit SUPPLEMENTA:
90% bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro Jahr, gemäss separater Liste

Zusammen mit SUPPLEMENTA:
90% bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 40'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000.– pro Jahr

Ausland: Such- und Bergungsaktionen bis CHF 50'000.– pro Jahr; Notfalltransporte bis CHF 70'000.- pro Jahr

Zusammen mit SUPPLEMENTA:
Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 60’000.– pro Jahr (Schweiz) bzw. 90% bis CHF 90'000.- pro Jahr (Ausland)
Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 120'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 100'000.– pro Jahr

Ausland: Such- und Bergungsaktionen bis CHF 150'000.– pro Jahr; Notfalltransporte bis CHF 170'000.- pro Jahr

Zusammen mit SUPPLEMENTA:
Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 140’000.– pro Jahr (Schweiz) bzw. 90% bis CHF 190'000.- pro Jahr (Ausland)
Auslandsbehandlung
Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum (Details Kosten­betei­ligung)
Volle Deckung für ambulante Behandlungen (Zahnbehandlungen ausgenommen, Details Kostenbeteiligung) und volle Deckung für stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate, Details Kostenbeteiligung)
Volle Deckung für ambulante Behandlungen (Zahnbehandlungen ausgenommen, Details Kostenbeteiligung) und volle Deckung für stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate, Details Kostenbeteiligung)

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung und bei OPTIMA:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung in der COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE:
Bei diesen Leistungen können erwachsene Versicherte gemäss AVB und ZB zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600.– wählen. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Für alle Versicherten wird ein Selbstbehalt von 10% (max. CHF 700.– für Erwachsene bzw. CHF 350.– für Kinder) erhoben. Eine in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits erbrachte Kostenbeteiligung wird angerechnet (siehe Beispiel «SWICA-Vorteil»).

Beiträge an Ihre Gesundheitsförderung bis CHF 1'300.–*

Profitieren Sie von grosszügigen Beiträgen an Ihre Gesundheitsförderung. Abhängig von den gewählten Zusatzversicherungen unterstützt Sie SWICA mit bis zu CHF 1'300.–* pro Jahr. COMPLETA PRAEVENTA ist nur mit COMPLETA TOP oder COMPLETA FORTE abschliessbar.

*So berechnet sich Ihr Präventionsbeitrag:
COMPLETA FORTE: 90% der Kosten bis max. CHF 500.–, pro Vorsorgeart bis CHF 300.–
COMPLETA PRAEVENTA: 50% der Kosten bis max. CHF 500.–, pro Vorsorgeart bis CHF 300.–
OPTIMA: 90% der restlichen Kosten bis CHF 300.–

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