Pilzsaison: Hat Sie das Sammelfieber schon gepackt?
Der Herbst steht vor der Tür und mit ihm die Pilzsaison. Wer in den heimischen Wäldern selber sammeln möchte, muss aber einiges beachten – zum Beispiel, dass die Pilzsuche in Gruppen ab vier Personen verboten ist.
Ob Champignons, Steinpilze oder Eierschwämme – frisch gepflückt schmecken Pilze am besten. In der Schweiz lockt die Vielzahl an heimischen Speisepilzen Hobbysammler regelmässig in die Wälder. Gerade Anfänger sollten aber keinesfalls unvorbereitet losziehen. Folgendes müssen Pilzfans wissen:
Gesetzliche Pilzschutzverordnungen
Weil Pilze entscheidend zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes beitragen, müssen sich Pilzsammler an die kantonalen und kommunalen Pilzschutzverordnungen halten. Diese umfassen folgende Aspekte, die im Detail je nach Kanton unterschiedlich geregelt sein können.
- Die Schonzeit: Damit die Pilze die nötige Zeit haben um richtig auszuwachsen, gilt während der ersten Tage eine sogenannte Schonzeit. Während dieser Zeitspanne gilt ein absolutes Pflückverbot.
- Das Nachtpflückverbot: In den meisten Kantonen ist das Sammeln von Pilzen zwischen 20.00 Uhr abends und 08.00 Uhr morgens untersagt.
- Das Tageskontingent: Als Faustregel gilt: Eine Person darf pro Tag nicht mehr als gesamthaft zwei Kilogramm Pilze aller Art sammeln.
- Das organisierte Sammeln: Diese Bestimmung verbietet das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, die nicht der gleichen Familie angehören.
- Schutzgebiete: In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen grundsätzlich keine Pilze gesammelt werden.
Welche Bestimmungen in Ihrem Kanton aktuell gelten, können Sie auf der Webseite der Vapko (Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz) nachlesen.
Tipps für das Pilzsammeln
- Gesammelte Pilze sollten Sie unterwegs in einem Korb oder einer Papiertüte aufbewahren. Gänzlich ungeeignet sind Plastiksäcke, da sich die Pilze darin schneller zersetzen und dadurch sogar giftig werden können.
- Um eine Verletzung der Stielbasis zu vermeiden, sollten Pilze beim Pflücken sorgfältig aus dem Boden gedreht und nicht komplett abgeschnitten werden.
Pflücken Sie nur Pilze in einwandfreiem Zustand. Alte, ganz junge oder von Insekten zerfressene Pilze sollten Sie stehenlassen. In einigen Kantonen ist das mutwillige Zerstören von Pilzen sogar gesetzlich verboten. - Alle selbst gesammelten Pilze sollten vor dem Verzehr nach Arten getrennt dem Pilzkontrolleur vorgelegt werden. Hier lässt sich die nächste Pilzkontrollstelle ausfindig machen.
- Verzehren Sie Pilze niemals roh. Online gibt es zahlreiche feine Rezeptideen für Pilzgerichte.
31.08.2022
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