Verhalten in den öffentlichen Verkehrsmitteln
Seit dem 11. Mai 2020 ist ein Stück Normalität in unserem Alltag zurück. Läden haben wieder geöffnet und öffentliche Verkehrsmittel fahren häufiger. Welche Dinge Sie bei der Benutzung des öV nun beachten sollten, erklären wir im neuen Gesundheitstipp.
Mit dem letzten Schritt des Bundesamts für Gesundheit BAG kehrte ein grosses Stück Qualität in unser Leben zurück. Seit dem 11. Mai 2020 ist es nicht nur Kleider-, Spielzeug und Elektronikgeschäften wieder erlaubt Produkte zu verkaufen, auch die öffentlichen Verkehrsmittel (öV) rund um die Schweizerischen Bundesbahnen SBB nehmen abermals ihren regulären Betrieb auf. Der Fahrplan ist wieder enger getaktet. Viele Arbeitnehmende nutzen deswegen das Angebot des öV wieder vermehrt.
Daraus ist zu entnehmen, dass auch in den öV ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Ist dieser nicht gewährleistet, wird dringend das Tragen einer Hygienemaske empfohlen. Wie Sie die Hygienemasken korrekt verwenden, erklärt das BAG auf ihrer Website. Zudem sollten Pendlerinnen und Pendler – wenn immer möglich – Stosszeiten meiden. Billette oder Abonnemente können online (via Website oder App) oder am Automaten bezogen werden. So können Menschenansammlungen beispielsweise in Schalterhallen vermieden werden. Ist ein Besuch beim Billettschalter unumgänglich, wird geraten, bargeldlos zu bezahlen und die Abstandsregeln einzuhalten.
27.05.2020
Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr
Um Pendlerinnen und Pendler sowie das Personal des öffentlichen Verkehrs vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen, haben die SBB und Postauto in Absprache mit dem BAG sowie dem Bundesamt für Verkehr BAV ein Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr ausgearbeitet.Daraus ist zu entnehmen, dass auch in den öV ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Ist dieser nicht gewährleistet, wird dringend das Tragen einer Hygienemaske empfohlen. Wie Sie die Hygienemasken korrekt verwenden, erklärt das BAG auf ihrer Website. Zudem sollten Pendlerinnen und Pendler – wenn immer möglich – Stosszeiten meiden. Billette oder Abonnemente können online (via Website oder App) oder am Automaten bezogen werden. So können Menschenansammlungen beispielsweise in Schalterhallen vermieden werden. Ist ein Besuch beim Billettschalter unumgänglich, wird geraten, bargeldlos zu bezahlen und die Abstandsregeln einzuhalten.
Eigenverantwortung und Solidarität
Auch beim Warten am Bahnhof und im Bus- oder Tramhäuschen sind einige «Regeln» zu beachten. So sollte man sich im Wartebereich verteilen, um den zwei Meter Abstand einzuhalten. Bei Einfahrt des Verkehrsmittels kann beispielsweise ein Korridor gebildet werden, damit genügend Platz für aussteigende Fahrgäste bleibt. Die SBB appelliert zudem an die Eigenverantwortung und Solidarität jedes Einzelnen. Mit der Einhaltung der Regeln kann jeder Einzelne merklich dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.Weiterführende Informationen
Angaben zum Schutzkonzept von SBB, Postauto, BAG und BAV finden Sie auf der Website der SBB oder beim BAG.27.05.2020
Bei weiteren Fragen rund um die Gesundheit steht SWICA-Versicherten die telemedizinische Beratung von santé24 unter der Nummer +41 44 404 86 86 kostenlos zur Verfügung. Eine Praxisbewilligung für Telemedizin ermöglicht es den Ärzten von santé24 zudem, bei telemedizinisch geeigneten Krankheitsbildern weiterführende ärztliche Leistungen zu erbringen. Mit der medizinischen App BENECURA können SWICA-Versicherte ausserdem bei Krankheitssymptomen einen digitalen SymptomCheck machen und erhalten Empfehlungen fürs weitere Vorgehen. Bei einem anschliessenden Telefonat mit santé24 entscheidet der Kunde im Einzelfall selber, ob er die im SymptomCheck gemachten Angaben santé24 freigeben möchte.